§43 des BetrVG sagt eindeutig: (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Gängige Praxis bei anderen Betriebsräten ist aber 1 bis 2 mal im Jahr. Unser BR hat vor, die MA 2 mal im Jahr zu einer BV einzuladen und 2 mal im Jahr einen Tätigkeitsbericht per NewsLetter zu geben. Ist damit dem Gesetz genüge getan?