Erstellt am 12.07.2006 um 11:31 Uhr von Saluk
Da du selbst sagst, dass es eindeutig dort steht, verstehe ich die Frage nicht.
Die Antwort auf "Ist damit dem Gesetz genüge getan?" lautet "Nein".
Grüße
Saluk
Erstellt am 12.07.2006 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
Es ist in manchen Betrieben üblich, nur 1 - 2 Betriebsversammlungen abzuhalten.
Die Frage ist wohl, habt ihr ausser dem Tätigkeitsbericht der Belegschaft nichts mitzuteilen? Es gibt doch Themen gerade genug!
z.B. Berichte über die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse, usw.
Fakt ist, dass 4 Betriebsversammlungen im Jahr "ZWINGEND" vorgeschrieben sind.
Erstellt am 12.07.2006 um 13:17 Uhr von wastl
Dem Gesetz ist damit nicht genüge getan !!!
Tatsächlich wird es jedoch in vielen Klein- und Mittelständischen Unternehmen so gehandhabt.
Erstellt am 12.07.2006 um 13:32 Uhr von Kölner
@wastl
Dadurch wird es nicht richtiger!