Versetzung
Versetzung:
Eine Mitarbeiterin aus einem Filialbetrieb in einem großen Unternehmen soll in eine andere Filiale versetzt werden. Dieser Filialbetrieb hat 5 Mitarbeiter und seit Mai 2010 einen Betriebsrat. Laut Aussage des Arbeitgebers ist die Mitarbeiterin zu viel und der Filialbetrieb trägt nur ca.3.3 Mitarbeiter (also 4 Köpfe). Durch diese Versetzung löst sich dann der Betriebsrat auf. Muss der Betriebsrat das hinnehmen oder hat er eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? Was passiert, wenn die Mitarbeiterin unter Druck gesetzt wird (z.B. wurde sie telefonisch kontaktiert) und einen Versetzungswunsch in eine andere bestimmte Fililale schriftlich mitteilen soll?
Community-Antworten (3)
27.08.2010 um 13:51 Uhr
Hallo Künstler, wenn ich das richtig verstehe greift hier § 103 Abs. 3 BetrVG.
LG Angie
30.08.2010 um 13:50 Uhr
Also wenn ich § 103 Abs. 3 BetrVG. richtig interpretiere, geht es darin um die Versetzung oder Kündigung von BETRIEBSRATSMITGLIEDERN, Wahlvorständen usw. und nicht um die Versetzung x-beliebiger Mitarbeiter. Hier drängt sich der Verdacht auf, die Versetzung hat ausschließlich den Zweck, den Betriebsrat abzuschaffen. Wäre gut, wenn sich hierzu nochmal jmd. äußert, der sich genauer damit auskennt...
31.08.2010 um 12:47 Uhr
Hi,
gut, so wie es geschildert wird, dürfte es sich hier wirklich um die Aushebung des BR-Amtes handeln. Aber ist der BR nicht bei Versetzungen auch in der Mitbestimmung?
Wie begründet denn der AG die Kalkulation auf 3,3 Mitarbeiter? Meint er damit 3,3 Vollzeitkräfte oder 3,3 Mitarbeiterköpfe? Bei der Argumentation auf Vollzeitkräfte sollte man schauen wie viele Stunden arbeitsvertraglich jeder MA hat und ob diese zusammen mehr als diese ominösen 3,3 ergibt.
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