Hallo,

in meiner vorigen Frage hatten wir geklärt, dass eine Versetzung im Rahmen des Direktionsrechtes der Zustimmung des Betriebsrates bedarf. Jetzt kommt die Personalabteilung auf die Idee, dass es sich gar nicht um eine Versetzung im Sinne des BetrVG handele und man uns nur aus Höflichkeit informiert habe. In diesem Fall geht es um die Versetzung einer MFA zwischen zwei dem Krankenhaus angegliederten MVZ-Praxen. Laut Personalabteilung änderten sich die Umstände nicht ausreichend , um von einer Versetzung zu sprechen. Ich finde, andere Räumlichkeiten, anderes Team, anderer Vorgesetzter und anderer Dienstplan sind durchaus veränderte Umstände.

Was meint Ihr?