Erstellt am 25.01.2024 um 15:57 Uhr von celestro
würde ich auch sagen ... denn wenn das keine Versetzung ist ... WAS denn dann?
Erstellt am 25.01.2024 um 16:02 Uhr von moreno
Hmmm vielleicht können die ja beamen?
Na mal die Personalleitung fragen ob sie dies einem Arbeitsrichter erklären möchten!
Erstellt am 25.01.2024 um 16:09 Uhr von celestro
"Hmmm vielleicht können die ja beamen?"
Wenn die den kompletten Körper auseinandernehmen und auf molekularer Ebene an einem anderen Ort wieder zusammensetzen, ist damit mEn der Passus:
"die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. "
erfüllt. ;-DDD
Erstellt am 25.01.2024 um 16:19 Uhr von Enigmathika
Ich glaube, diese seltsame (unsinnige) Unterscheidung zwischen "Versetzung im Sinne des BetrVG" und "Versetzung im Rahmen des Direktionsrechtes" hat sich unter meinem Vorgänger eingeschlichen. Die Mitbestimmung über personelle Einzelmaßnahmen wurde an den Betriebsausschuss übertragen und ich hatte diesem nicht angehört, daher habe ich das bisher nicht mitbekommen. Da das Verhältnis ansonsten gut ist, werde ich einfach meinen Standpunkt erläutern und darauf bauen, dass auch die andere Seite an weiterhin gutem Einvernehmen interessiert ist.
Ich danke für Eure Antworten.
Erstellt am 25.01.2024 um 16:49 Uhr von Pickel
andere Räumlichkeiten -> die Räumlichkeiten sind keine Versetzung. Ggf. führt die Entfernung zu einer. Man geht hier aber eher von von einer Änderung des Stadtgebietes aus als von der gegenüberliegenden Straßenseite aus.
anderes Team -> hat nichts mit Versetzung zu tun
anderer Vorgesetzter -> > hat nichts mit Versetzung zu tun
und anderer Dienstplan -> > hat nichts mit Versetzung zu tun
Erstellt am 25.01.2024 um 16:51 Uhr von Challenger
Zitat : Jetzt kommt die Personalabteilung auf die Idee, dass es sich gar nicht um eine Versetzung im Sinne des BetrVG handele und man uns nur aus Höflichkeit informiert habe.
Ach was?????
Zitat : In diesem Fall geht es um die Versetzung einer MFA zwischen zwei dem Krankenhaus angegliederten MVZ-Praxen. Laut Personalabteilung änderten sich die Umstände nicht ausreichend , um von einer Versetzung zu sprechen.
Ooooh
Zitat : Ich finde, andere Räumlichkeiten, anderes Team, anderer Vorgesetzter und anderer Dienstplan sind durchaus veränderte Umstände.
Genau so sieht es aus. Vergleich :
Betriebsverfassungsgesetz
§ 95 Auswahlrichtlinien
(1) ........
(2) ........
(2a) ......
(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Erstellt am 25.01.2024 um 17:07 Uhr von celestro
"andere Räumlichkeiten -> die Räumlichkeiten sind keine Versetzung. Ggf. führt die Entfernung zu einer. Man geht hier aber eher von von einer Änderung des Stadtgebietes aus als von der gegenüberliegenden Straßenseite aus.
anderes Team -> hat nichts mit Versetzung zu tun
anderer Vorgesetzter -> > hat nichts mit Versetzung zu tun
und anderer Dienstplan -> > hat nichts mit Versetzung zu tun"
Na, dann erkläre uns doch mal, wie überhaupt noch eine "Versetzung" zustande kommen soll, wenn diese Dinge alle keine Versetzung darstellen. Ich bin gespannt!
Erstellt am 25.01.2024 um 17:45 Uhr von Muschelschubser
Schaut mal hier...
https://www.arbeitsvertrag.org/versetzung/
Erstellt am 25.01.2024 um 18:02 Uhr von Pickel
Celestro: andere Tätigkeiten, Grundsätzlich stark abweichende Arbeitszeiten, eine Arbeit in einem anderen Stadtgebiet.
Erstellt am 25.01.2024 um 22:54 Uhr von Moreno
wenn Teilnehmer die Meinung vom AG hören wollen dann fragen sie ihren Chef!
*vom Administrator angepasst
Erstellt am 25.01.2024 um 23:23 Uhr von Muschelschubser
Der Pickel darf auch gerne mal den link aufrufen.
Erstellt am 26.01.2024 um 05:16 Uhr von Tagträumer_5
Bin ich klar bei Pickel, Direktionsrecht, der BR muss nicht gefragt werden, zum guten Ton gehört eine kurze Info, dass wars.
Was macht der AN, wenn das halbe Team kündigt, inkl. Vorgesetzten, gleiche Konstellation.
Mal was ganz anderes ... ist man echt so unflexibel, in ein anderes Krankenhaus zu gehen? Kann man keine Kaffeepausen mehr mit den üblichen Verdächtigen abhalten?
@Moreno ... bist Du echt nicht in der Lage, einfach nur zu argumentieren?
Erstellt am 26.01.2024 um 07:28 Uhr von Kehler
War ja klar, das die zwei Arbeitgeber zusammenhalten.
Erstellt am 26.01.2024 um 08:16 Uhr von lolium
Natürlich ist das eine Versetzung.
Und wenn eure PA ist anders sieht und die Mitbestimmung verweigert sollte ihr mal überlegen, ob ihr das durch das Arbeitsgericht klären lässt.
Erstellt am 26.01.2024 um 14:57 Uhr von Enigmathika
"ist man echt so unflexibel, in ein anderes Krankenhaus zu gehen? Kann man keine Kaffeepausen mehr mit den üblichen Verdächtigen abhalten",
das ist schon eine ziemliche Unterstellung! Da klingt der direkt danach an Moreno gerichtete Vorwurf, er könne nicht argumentieren, wie ein schlechter Witz.
In Wirklichkeit muss ich die Kolleg:innen daran erinnern, dass das Arbeitszeitgesetz und die darin vorgeschriebenen Ruhepausen einzuhalten sind.
Im Übrigen geht es nicht darum, ob die Kolleg:innen damit einverstanden sind, versetzt zu werden, sondern um die Mitbestimmung des BR. Wie sonst soll der BR das Recht und die Pflicht(!) wahrnehmen, die in §87 BetrVG (2) gelisteten Hinderungsgründe zu überprüfen?