Personenwahl, die einzig gerechte Wahlmöglichkeit. Bei zweiter Liste, Listenwahl-zwang? Wer macht solche Gesetze?
Hallo alle miteinander,
bei uns stehen Betriebsratswahlen an.
Hier nun die Frage:
Ist es bei beantragtem vereinfachten Wahlverfahren unnötig eine Liste abzugeben, da man davon ausgehen kann, daß aufgrund des Antrags eine Personenwahl durchgeführt wird?
Oder muß man weiterhin fürchten, daß, obwohl der größte Teil der Belegschaft per Personenwahl über sein zukünftiges Schicksal abstimmen möchte, jemand hergehen kann und zwei Minuten vor Abgabeschluß 'ne Liste abgibt, die dann aus der geplanten Personenwahl eine Listenwahl macht?
Falls dies so ist, wer verabschiedet dertige Gesetze?
Der einzige Moment wo die Belegschaft die Chance hat zu wählen und dann so ein Instrument alles beim alten zu halten, unglaublich.
Community-Antworten (4)
26.01.2006 um 22:28 Uhr
Frage eins kann ich nicht genau beantworten.
Korrektur: Die Vorschrift wurde, meiner Meinung nach von den "Lobbiisten" der Gewerkschaft beeinflußt. Sie dient nur dem Machterhalt der Gewerkschaften. Denn mit Listenwahl bekommt man linientreue Leute in den Betriebsrat die die Belegschaft sonst nie wählen würde. Wozu sollte der Mist sonst gut sein?
PS: So läuft es auch bei Sozial- und Bundestagswahlen. Nur bei Landtags- und Kommunalwahlen ist es in einigen Bundesländern möglich innerhalb von Listen Kandidaten auch direkt zu wählen (z.B. in Bayern).
27.01.2006 um 00:21 Uhr
Na, da haben aber mindestens zwei Leute die Wahlordnung nicht verstanden bzw. ein ganz besonderes demokratisches Verständnis.
27.01.2006 um 07:29 Uhr
Das hast du nett geschrieben, Kölner!
Scheinbar weiß Paul garnicht, dass jeder kandidieren kann, der die Bedingungen des BetrVG erfüllt und Betriebsräte nicht zwangsläufig in der Gewerkschaft sind.
Aber wenn man sich nicht mit solchen Dingen beschäftigt und nur negativ eingestellt ist, kann man nichts machen.
27.01.2006 um 10:39 Uhr
@paul und Eminess,
Leute begreift endlich mal, dass eine Listenwahl genauso demokratisch ist wie eine Persönlichkeitswahl und keinesfalls einer Interessengruppe (welcher auch immer) den Machterhalt garantiert. (wie ja auch schon das zitierte Beispiel Bundestagswahl beweist) Der Wähler hat natürlich auch hier die Möglichkeit sich zwischen verschiedenen Alternativen zu entscheiden.
Wichtig ist nur dass ihr Euren "A..." äh, Hintern hochkriegt und euch engagiert und vielleicht eigene Listen macht. Je mehr Listen eingereicht werden, um so näher seid Ihr wieder bei einer Persönlichkeitswahl.
Und Paul wie verstehe ich das "...die die Belegschaft sonst nie wählen würde". Aber genau das tut die Belegschaft doch. Wenn sie sich bei einer Listenwahl für die Gewerkschaftsliste entscheidet und nicht für eine andere freie Liste, so wählt sie bewusst diese Leute und dieser demokratischen Entscheidung die Berechtigung abzusprechen ist wirklich geradezu grotesk.
Im übrigen, nicht jammern - machen.
NoLi
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