Schrittweise Zusammenlegung - Gemeinsame BR-Wahl schon möglich?
Folgender Sachverhalt:
Zwei Firmen, Firma A und Firma B, die bereits zu ein und demselben Konzern gehören, sollen in diesem Jahr neu organisiert werden: Firma A bildet mit einem Teil der Firma B aus der selben geografischen Region seit dem 2. Januar eine neue Distributionseinheit unter einer einheitlichen Leitung, während der andere Teil von Firma B in einer anderen Region weitgehend selbständig bleibt.
Die neuen Regionalleiter mit ihren Befugnissen (quasi Geschäftsführer) sind ab sofort zuständig, während auf dem Papier (Handelsregister) noch beide Firmen selbständig existieren. Diese Einträge sollen erst im Laufe des Jahres geändert werden.
Nun meine Frage: Firma A wählt in den kommenden Monaten einen neuen Betriebsrat - ist der neu hinzugekommene Teil von Firma B dabei zu berücksichtigen? Oder eher nicht, weil er ja offiziell noch Teil der bisherigen Firma ist?
Community-Antworten (2)
05.01.2006 um 18:40 Uhr
Hallo Olaf,
eine ähnliche Kiste gab es auch bei uns im Unternehmen. Es ist etwas schwierig, da die beiden Teile noch nicht offiziell "verschmolzen" sind. Solange das nicht passiert ist, wird auf "Firma B" keine Rücksicht genommen. Sollten widererwartend in der Zeit bis zur Zusammenlegung Kündigungen etc. ausgesprochen werden, ist der BR von Firma A machtlos.... Soweit mein Stand.
06.01.2006 um 08:02 Uhr
Ok, sowas habe ich mir schon gedacht...
Tortzdem vielen Dank. :)
Verwandte Themen
BR-Wahl 2026 Zusammenlegung von 2 Standortbetriebsräten
Hallo in die Runde, in unserem Unternehmen gibt es in verschiedenen Bundesländern 11 einzelne Standortbetriebsräte und am Firmensitz einen Gesamtbetriebsrat. Es gibt jetzt in Hinblick auf die Betriebs
Gemeinsame Betriebsräte
ÄlterHallo liebe Kollegen In unserem Unternehmen gibt es zwei Gesellschaften mit dem grob gesagt gleichen Ziel. Wir haben teilweise schon gemeinsame Betriebsräte, jedoch nicht überall. Wir haben deme
Gemeinsame Betriebsversammlung zweier Betriebsräte eines Unternehmens
ÄlterHallo, in unserem Unternehmen gibt es zwei Betriebsräte. Können wir eine gemeinsame Betriebsversammlung mit allen Mitarbeitern abhalten und erfüllen wir damit die Anforderungen des $ 43 Abs.1 BetrVG.
Gemeinsamer Betriebsrat
ÄlterHallo erstmal, bisher gab es bei uns zwei getrennte Betriebsräte. Einer für die 100 Prozentige Tochtergesellschaft und einer für die "Hauptgesellschaft" . Das Tochterunternehmen bestand zuerst und wur
BR-Größe nach Zusammenlegung
ÄlterHallo. Leider finde ich hierzu keine genaue Antwort bzw. Hinweise zur Handhabung. Durch die Zusammenlegung von 2 Betrieben erhöht sich die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten Mitarbeiter in unserem