Hallo,

in unserem Unternehmen gibt es zwei Betriebsräte. Können wir eine gemeinsame Betriebsversammlung mit allen Mitarbeitern abhalten und erfüllen wir damit die Anforderungen des $ 43 Abs.1 BetrVG. ? Sprich, ersetzt die gemeinsame Betriebsversammlung unsere reguläre; die wir eigentlich machen müssen ?

Wir haben auch einen GBR, bestehend aus beiden Betriebsräten.