Gemeinsame Betriebsversammlung zweier Betriebsräte eines Unternehmens
Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es zwei Betriebsräte. Können wir eine gemeinsame Betriebsversammlung mit allen Mitarbeitern abhalten und erfüllen wir damit die Anforderungen des $ 43 Abs.1 BetrVG. ? Sprich, ersetzt die gemeinsame Betriebsversammlung unsere reguläre; die wir eigentlich machen müssen ?
Wir haben auch einen GBR, bestehend aus beiden Betriebsräten.
Community-Antworten (4)
07.11.2022 um 23:28 Uhr
habe jetzt kein Buch zur Hand, aber m.E. geht es nicht. Die Betriebsversammlung ist nicht öffentlich. Lasse mich aber gerne belehren
08.11.2022 um 08:28 Uhr
ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn nicht, es sei den es soll ein "Gemeinschaftsbetrieb" gegründet werden. Warum in einer Betriebsversammlung mit Dingen beschäftigen auf die man keinen Einfluss hat. Das "Gemeinschaftsgefühl" kann man besser mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier oder Sommerfest fördern.
08.11.2022 um 09:27 Uhr
ganther liegt schon ganz richtig.
Eine BV ist nicht öffentlich und nur für Betriebsangehörige. Wenn ihr 2 BR habt ist eben jeweils ein Teil nicht Betriebsangehöriger des anderen Teil und wiederspricht ´dahingehend dem Sinn der Betriebsversammlung.
09.11.2022 um 17:05 Uhr
Wobei nichts dagegen spricht diese räumlich getrennt gleichzeitig durchzuführen. Eine gemeinsame Versammlung wäre wie schon gesagt keine Betriebsversammlung weil halt Betriebsfremde abwesend sind.
Verwandte Themen
Gemeinsame Betriebsräte
ÄlterHallo liebe Kollegen In unserem Unternehmen gibt es zwei Gesellschaften mit dem grob gesagt gleichen Ziel. Wir haben teilweise schon gemeinsame Betriebsräte, jedoch nicht überall. Wir haben deme
Einflussnahme auf BR-Wahl?
ÄlterLiebe BR-Cracks, in unserem Betrieb fand kürzlich eine BR-Neuwahl (5er-Gremium) aufgrund der Verschmelzung zweier Unternehmen statt. Es stand nur eine Liste zur Wahl, entsprechend wurden die Personen
Gemeinsamer Betriebsrat
ÄlterHallo erstmal, bisher gab es bei uns zwei getrennte Betriebsräte. Einer für die 100 Prozentige Tochtergesellschaft und einer für die "Hauptgesellschaft" . Das Tochterunternehmen bestand zuerst und wur
Gemeinsame BR´s
ÄlterHallo, wie versprochen nerve ich mit der nächsten frage. Ist es möglich oder gar Rechtlich zulässig in einem Unternehmen mit zwei GmbH´s, unter einem Dach und davon gleich 20 Häuser, in den Häuse
Wählerliste evtl. nicht korrekt - wer kann Einspruch einlegen?
ÄlterHallo zusammen, ich hätte da mal eine blöde Frage. Die Sache ist relativ kompliziert. Wir haben seit 2004 einen Betriebsrat, der aus Unzufriedenheit von einer Minderheit der Belegschaft (damals