Hallo,
wie versprochen nerve ich mit der nächsten frage.

Ist es möglich oder gar Rechtlich zulässig in einem Unternehmen mit zwei GmbH´s, unter einem Dach und davon gleich 20 Häuser, in den Häusern gemeinsame Betriebsräte beider Gmbh´s zu gründen? diese Konstelation gibt es in 75% der Häuser in den übrigen gibt es separate BR´s.
ich hatte schon mal ne ähnliche Frage gestellt, aber da ging es um ein anderes Problem.

Danke im Voraus