Kann man eine Wahl absagen für (gemeinsame) Neuwahl?
Hi, es war geplant für zwei unabhängige Betrieb die jedoch wirtschaftlich abhängig sind 2 BR zu wählen. Nun wird von der GL beabsichtigt die beiden Betriebe näher zusammen zu bringen so dass die Hauptgründe für getrennte Btriebsräte entfallen würde. Man hat den WV darüber informiert dass man aus diesen Gründen einen gemeinsamen BR wünsche. Ist es überhaupt möglich eine BR-Wahl so kurz vorm Wahltermin (14 Tage) abzusagen und neue, gemeinsame Wahlen einzuleiten? Wer hat dies zu veranlassen, der WV oder der derzeitige BR (derzeit gibt es nur einen gemeinsamen BR da die Trennung der Firmen während der letzten Amtsperiode durchgeführt wurde)?.
Danke für's drüber nachdenken Der BR-Onkel
Community-Antworten (3)
09.03.2006 um 20:16 Uhr
Über die Möglichkeit einzelne BR oder einen gemeinsamen BR zu wählen entscheidet der amtierende BR bzw. die betroffenen Mitarbeiter aber nie der Arbeitgeber. (s.a. §§ 1+4 BetrVG)
09.03.2006 um 20:21 Uhr
Jo, das ist mir klar, das hatten wir ja auch so entschieden. Die Frage ist eigentlich die dass es in der neuen Situation womöglich besser wäre einen Gesamt-BR zu wählen. Da die Wahlen jedoch schon vorbereitet und ausgeschrieben sind, alle Kandidatenlisten erstellt sind usw. (alles außer Briefwahlunterlagen versendet) weiß ich nicht ob es rechtlich überhaupt möglich ist die angesetzten Wahlen zu stoppen und eine neue BR-Wahl einzuleiten. Kann der BR auch das entscheiden? Auch noch zu diesem Zeitpunkt?
Danke BR-Onkel
09.03.2006 um 20:26 Uhr
nein, dann ist der "Zug abgefahren". Eine Neuwahl ist nur möglich, wenn alle gewählten Mitglieder das Amt nicht annehmen oder der gewählte BR anschließend zurücktritt.
Verwandte Themen
Gemeinsame Betriebsräte
ÄlterHallo liebe Kollegen In unserem Unternehmen gibt es zwei Gesellschaften mit dem grob gesagt gleichen Ziel. Wir haben teilweise schon gemeinsame Betriebsräte, jedoch nicht überall. Wir haben deme
Gemeinsame Betriebsversammlung zweier Betriebsräte eines Unternehmens
ÄlterHallo, in unserem Unternehmen gibt es zwei Betriebsräte. Können wir eine gemeinsame Betriebsversammlung mit allen Mitarbeitern abhalten und erfüllen wir damit die Anforderungen des $ 43 Abs.1 BetrVG.
Neuwahl bei Änderung der Betriebsgröße
ÄlterHallo, nach § 13 BetrVG muss eine Neuwahl erfolgen, wenn die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ablaufs von 24 Monaten, vom Tag der Betriebsratswahl an gerechnet, um d
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,