Hallo. Leider finde ich hierzu keine genaue Antwort bzw. Hinweise zur Handhabung.

Durch die Zusammenlegung von 2 Betrieben erhöht sich die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten Mitarbeiter in unserem Betrieb über eine Schwelle der Betriebsratsgröße. Allerdings nicht soweit, das Neuwahlen notwendig sind. Der einzugliedernde Betrieb hat keinen BR.

Jetzt meine Frage da laut § 9 - Zahl der Betriebsratsmitglieder geregelt ist, müssen nun ständige BR-Mitglieder aus den Erstzmitgliedern nachrücken oder nicht?

Danke schon mal