BR-Größe nach Zusammenlegung
Hallo. Leider finde ich hierzu keine genaue Antwort bzw. Hinweise zur Handhabung.
Durch die Zusammenlegung von 2 Betrieben erhöht sich die Anzahl der regelmäßig Beschäftigten Mitarbeiter in unserem Betrieb über eine Schwelle der Betriebsratsgröße. Allerdings nicht soweit, das Neuwahlen notwendig sind. Der einzugliedernde Betrieb hat keinen BR.
Jetzt meine Frage da laut § 9 - Zahl der Betriebsratsmitglieder geregelt ist, müssen nun ständige BR-Mitglieder aus den Erstzmitgliedern nachrücken oder nicht?
Danke schon mal
Community-Antworten (10)
23.08.2016 um 18:43 Uhr
Na bei Euch gilt dann doch § 21a BetrVG also doch Neuwahlen.
Bis dahin bleibt der BR so groß wie er ist.
23.08.2016 um 18:47 Uhr
Damit § 21a (2) BetrVG Anwendung findet, müsste ein neuer Betrieb entstehen! Ist das denn der Fall? (Meine Glaskugel ist da nicht so gut poliert wie die von gironimo).
Oder werden die AN des zweiten betriebes nur in den ersten integriert und der erste Betrieb bleibt bestehen?
23.08.2016 um 19:38 Uhr
Oh.. ja.. Sorry :D
Nein es entsteht kein neuer Betrieb und die AN werden in den ersten integriert. Der Erste bleibt so wie er ist bestehen.
Danke
24.08.2016 um 11:42 Uhr
Bei euch vergrössert sich hierdurch die Anzahl der MA und daher auch die Größe eures Gremiums. ggf. ergibt sich dadurch eine weitere Freistellung.
24.08.2016 um 11:45 Uhr
@ickderdicke, ganz so einfach ist es nicht. §13 BetrVG Absatz 2 Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Ob das so ist, kann nur Smirgän sagen.
24.08.2016 um 11:59 Uhr
@ outofmemory stimmt, kommt auch ins Spiel, die 24 Monte sind meist ja schon rum.
24.08.2016 um 12:09 Uhr
Danke für die vielen Antworten.
Ja den $13 BetrVG hab ich auch gefunden und verstanden ;) Aber das trifft nicht zu. Es sind nicht so viele neue AN, um diesen zur Anwendung zu bringen.
Also kann zusammenfassend sagen, das sich hier nur die Anzahl der ständigen Betriebsräte erhöht und diese aus den Ersatzmitgliedern in entsprechender Reihenfolge kommen?!
24.08.2016 um 12:31 Uhr
Änderungen der Arbeitnehmerzahl nach der Wahl haben - mit Ausnahmen die aber hier nicht zutreffen - keine Auswirkungen auf den BR.
Heißt, es ändert sich dadurch nichts an der Anzahl der BRM und es werden keine EBRM zu (zusätzlichen) BRM.
24.08.2016 um 14:38 Uhr
Ja den $13 BetrVG hab ich auch gefunden und verstanden ;) NEIN! Haste eben nicht. Im BR bleibt alles beim alten, weil die Bedingungen eben nicht zutreffen. Bei der nächsten Wahl wird dann alles neu aufgerollt. Lass ja die Ersatzmitglieder da, wo sie hingehören ... ;)
24.08.2016 um 14:55 Uhr
@Zappelmann Im $13 BetrVG geht es nun mal um den Zeitpunkt von Wahlen und davon war hier ja nie die Rede!
Sieht dann aber so aus, als ob sich für uns nichts ändert.
Alles klar dann, Danke an euch alle :)
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