Auf einem Seminar habe ich gelernt, das in einer BV nur dann etwas abweichend von Gesetz und/oder Tarifvertrag vereinbart werden kann , wenn es eine Verbesserung beinhaltet.

Geht das auch für die Grösse des Betriebsrats?

Hintergrund: Der AG will bisher direkt angestellte Aushilfen (haben wir regelmässig) künftig durch Leiharbeiter ersetzen, die bei der nächsten Wahl dann ja nicht mehr für die BR-Grösse mitzählen würden. Damit würden wir unter 20 AN rücken und hätten dann bei der nächsten Wahl nur noch einen 1er BR mit weniger Rechten.
Können wir mit dem AG in einer BV vereinbaren, dass die Leiharbeiter für die zu bestimmende Größe mitzählen und hätte diese Vereinbarung dann mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten Bestand?

Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich oder weiss, wo ich verbindliche Informationen dazu finden kann?

Vielen Dank!