Leiharbeiter - sind die mit zu zählen?
Hi liebe Kollegen, Wir haben im März BR-Wahl.Da wir ganz knapp an der 200er Grenze sind,haben wir ein Problem mit der BR-Grösse.Eigentlich haben wir knapp unter 200 Mitarbeiter,die wir zählen können.Aber wir beschäftigen über 20 Leiharbeiter.Mit diesen kommen wir locker über die 200.Jetzt heisst es ja laut Gesetz,Leiharbeiter dürfen nicht mitgezählt werden.Diese weren aber vorraussichtlich noch längere Zeit (Auftrag über 3 1/2 Jahre) bei uns bleiben.Der AG sagt natürlich,wir werden die La bald durch unser Stammpersonal abdecken. Kann ich die La trotzdem mitzählen?? Danke im voraus
Gruss Mike
Community-Antworten (3)
03.02.2006 um 17:05 Uhr
Wahlberechtigt sind auf Grundlage des § 7 Satz 2 BetrVG auch die nicht betriebszugehörigen Beschäftigten, die länger als 3 Monate überlassen werden.
Gruß Ute
03.02.2006 um 17:17 Uhr
Hallo Ute Wahlberechtigt ja,aber bei der Feststellung der Betriebsratsmitgliedszahl (was`n Wort) wird wieder anders gerechnet! Trotzdem danke :-)
03.02.2006 um 17:38 Uhr
Hallo Mike, zur Feststellung der BR-Grösse ist der Blick auch in die Zukunft zu richten.
Falls Ihr vom AG gesicherte Informationen habt, z.B. Stellenplan / Ausschreibungen, dass sich Eure Beschäftigtenzahl in naher Zukunft auf über 200 erhöhen wird, ist diese Kenntnis in Bezug auf die BR-Grösse zu berücksichtigen. Was nicht zählt, ist die blosse Vermutung!
Leiharbeitnehmer sind dennoch nicht für die Bestimmung der BR-Grösse heranzuziehen.
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