Erstellt am 31.07.2010 um 10:12 Uhr von ridgeback
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG = Neuwahl
Erstellt am 31.07.2010 um 18:03 Uhr von Alfredd
Nun seid Ihr also 6 BR-Mitglieder und damit voll Handlungsfähig.Bei 7 BR-Mitglieder müssen 4 BR-Mitglieder anwesend sein, damit Ihr Beschluß fähig seid.
Unter 100 Mitarbeiter sind im BR 5 Mitglieder
Ihr seid über 100 Mitarbeiter und deshalb 7 BR-Mitglieder.
Eine Neuwahl kommt für Euch erst in Frage, wenn Ihr nur noch 3 BR-Mitglieder seid.
Erstellt am 31.07.2010 um 18:24 Uhr von MonaLisa
@Alfredd,
das war mir neu! Wo steht denn das????
Erstellt am 01.08.2010 um 07:35 Uhr von HansgertRulert
Sorry Alfredd, ich halte Deine Antwort für falsch.
Es geht nicht um die Beschlussfähigkeit eines Siebener-Gremiums. Sondern es geht um die Bestandsfähigkeit eines Sechser-Gremiums (bei mindestens sieben Mitgliedern).
Es stimmt, was ridgeback sagt, denn es folgt zwingend aus dem Gesetzestext: Neuwahlen!