@willibald
> Die eigenstaendige Betrieb wurde am 01.04. registriert.
> Zu unserem Betrieb kommen jetzt ca. 70 Mitarbeiter zweier Abteilungen wieder dazu...
> Ab 01.07. ziehen diese Mitarbeiter wieder in unsere Naehe (ca. 5 km entfernt)
Du wirfst da mehrmals mit dem Begriff "Betrieb" um Dich, wobei Du mindestens im ersten Fall "Unternehmen" meinst. Insofern ist nicht ganz klar, wie Eure Struktur tatsächlich ist.
Ich gehe mal davon aus, das
- Durch die Ausgliederung ein neues Unternehmen mit 240 MA entstanden ist
- in dieses Unternehmen 70 MA früherer Abteilungen eines anderen Unternehmens in Euer neu gegründetes Unternehmen eingegliedert werden und
- diese in einem Betrieb 5km entfernt angesiedelt werden.
- dadurch diese natürlich der Geschäftsführung Eures neuen Unternehmens unterstehen.
Dann:
§ 4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
§1 (1) Satz 1: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.
Also:
Bedingung 1 aus §4 (1) ist erfüllt, der neue Betrieb erfüllt die Voraussetzungen des § 1 (1) Satz 1.
Bedingung 2 Alternative 1 (räumlich weit entfernt) erfüllen sie definitiv NICHT.
(oder)
Bedingung 2 Alternative 2 (eigenständigkeit) hast Du nicht argumentiert. Mit "Organisation" ist NICHT die Geschäftsführung oder HR gemeint (diese ist i.d.R. immer Betriebsübergreifend), sondern die Organisation des Arbeitsablaufs! Wenn dieser Betrieb also eine eigenständige (andere) Aufgabe hat UND diese auch von diesem Betrieb aus organisert wird, dann ist diese Bedingung erfüllt. Da diese Abteilungen bislang unabhängig von Euch existiert haben gehe ich davon aus das diese Bedingung früher erfüllt war und auch jetzt noch ist.
Damit zählt dieser Betrieb nicht als Betriebsteil, sondern als eigenständiger Betrieb.
Weiter in §4 (1):
Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen
Da sie kein BETRIEBSTEIL sondern ein eigener Betrieb sind, KÖNNT ihr KEINEN gemeinsamen BR wählen, das ist ausgeschlossen.
Das würde nur gehen wenn (beachte den §4)
Bedingung 2 Alternative 2 (eigenständigkeit in Aufgabe und Organisation) NICHT erfüllt ist UND in diesem Betrieb noch kein BR existiert UND die AN dieses Betriebes formlos beschließen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen.
Da diese aktuell ihren eigenen BR haben, ist das selbst dann ausgeschlossen. Wenn der BR aufgelöst werden würde, würde das dazu führen, das sie in ihrem Betrieb Neuwahlen einleiten müssten. NUR wenn diese Wahl nicht stattfindet, gibt es in der Folge keinen BR mehr. Dann könnten die AN dieses Betriebes formlos beschließen bei Euch mitzuwählen.
Verstanden?
Weiter im Text:
> Die Geschaeftsleitung schlaegt nun Neuwahlen vor und moechte, dass wir Neuwahlen ausrufen.
Das ist UNMÖGLICH. So lange ein BR existiert, kann keine Neuwahl eingeleitet werden! Einzige Möglichkeit: Euer BR beschließt selbst zurückzutreten.
> Die gewaehlten BR-Mitglieder lehnen dies ab mit Begruendung auf Parag.
> 13 Absatz 1 gem. Betriebsverfassungsgesetz , wir sehen uns als den
> aufnehmenden Betrieb und moechten die neuen Kollegen vertreten.
§13 Absatz 1, damit beziehst Du Dich wohl auf das was ich vorher geschrieben habe. Mit dem zweiten Halbsatz beziehst Du dich wohl auf §21a (2):
Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend.
Das geht ebenfalls nicht, da das voraussetzt, das hier tatsächlich ein gemeinsamer Betrieb gebildet wird (ggf. dadurch das der zweite Betrieb als Betriebsteil zählt, aber dann müssen die Kollegen immer noch selbst beschließen, das sie bei Euch mitwählen wollen)
> Ausserdem werden im anderen Betriebsteil Neuwahlen angestrebt.
> Dagegen wuerden wir wahrscheinlich gerichtlich Vorgehen.
Viel Spaß! Ich gebe Euch 0% Chance.....
> Verhalten wir uns korrekt?
Ja und Nein. Ja, weil ihr nicht neu wählen wollt, Nein, weil die Kollegen einen eigenen BR wählen müssen bzw. dürfen.