Wir sind ein mittelstaendiges deutsches Pharmaunternehmen und wurden aus einem Unternehmen heraus per "Shared Deal" verkauft.

Mitarbeiterzahl ca. 240.
Die eigenstaendige Betrieb wurde am 01.04. registriert.
Die Wahl des BRs (9 Mitglieder) wurde bis zum 31.03. ausgefuehrt.
Der Geschaeftszweck des "alten" Betriebes wurde unveraendert uebernommen.

Zu unserem Betrieb kommen jetzt ca. 70 Mitarbeiter zweier Abteilungen wieder dazu, die bereits vor laengerer Zeit raeumlich abgetrennt wurden und damals ihren eigenen BR gruendeten und es wurde ein Gesamt-BR gewaehlt.

Ab 01.07. ziehen diese Mitarbeiter wieder in unsere Naehe (ca. 5 km entfernt).
Wir werden alle von einer Geschaefstleitung, HR, ... verwaltet.

Die Geschaeftsleitung schlaegt nun Neuwahlen vor und moechte, dass wir Neuwahlen ausrufen. Die gewaehlten BR-Mitglieder lehnen dies ab mit Begruendung auf Parag. 13 Absatz 1 gem. Betriebsverfassungsgesetz , wir sehen uns als den aufnehmenden Betrieb und moechten die neuen Kollegen vertreten.

Ausserdem werden im anderen Betriebsteil Neuwahlen angestrebt. Dagegen wuerden wir wahrscheinlich gerichtlich Vorgehen.

Verhalten wir uns korrekt?