Angenommen, das Unternehmen U beschäftigt am Stammsitz in N121 Mitarbeiter, am Zweigsitz in R 18 Mitarbeiter. Dort ist ein Betriebsobmann gewählt. In N besteht ein Betriebsrat. In D besteht eine weitere selbstständige Niederlassung mit 40 Mitarbeitern. Diese haben aber keinen Betriebsrat gewählt. Es besteht ein Gesamtbetriebs-rat.

- Unternehmen U möchte die Niederlassung in R schließen.
-Unternehmen U möchte Niederlassung in D schließen.
- Unternehmen U möchte nur Personal abbauen, in N 23 Mitarbeiter, in D 9 Mitarbeiter und in R 5 Mitarbeiter.