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Wie und welcher Betriebsrat muss beteiligt werden?

J
JJ
Jul 2021 bearbeitet

Angenommen, das Unternehmen U beschäftigt am Stammsitz in N121 Mitarbeiter, am Zweigsitz in R 18 Mitarbeiter. Dort ist ein Betriebsobmann gewählt. In N besteht ein Betriebsrat. In D besteht eine weitere selbstständige Niederlassung mit 40 Mitarbeitern. Diese haben aber keinen Betriebsrat gewählt. Es besteht ein Gesamtbetriebs-rat.

  • Unternehmen U möchte die Niederlassung in R schließen. -Unternehmen U möchte Niederlassung in D schließen.
  • Unternehmen U möchte nur Personal abbauen, in N 23 Mitarbeiter, in D 9 Mitarbeiter und in R 5 Mitarbeiter.
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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

09.07.2021 um 14:14 Uhr

Was ist ein Betriebsobmann - nach welchem Gesetz / Vorschrift wurde der gewählt / ernannt? Gesamtbetriebsrat aus wem? Da R nur einen Obmann kein BR hat und D keine BR bleibt nur N mit einem BR übrig - da ist kein GBR zu bilden. von daher

  • Unternehmen U möchte die Niederlassung in R schließen. - kein BR keine Beteiligung -Unternehmen U möchte Niederlassung in D schließen.kein BR - keine Beteiligung
  • Unternehmen U möchte nur Personal abbauen, in N 23 Mitarbeiter, in D 9 Mitarbeiter und in R 5 Mitarbeiter. N hat ein BR also ist der für die N MA zu beteiligen
G
ganther

10.07.2021 um 05:01 Uhr

mal wieder eine Frage bei der ich mich frage, ob wir hier jemanden helfen seine Hausaufgaben zu machen.....

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