Wir haben als Mutterunternehmen im März zusammen mit der Tochter Service GmbH einen Betriebsrat gegründet. Das andere Tochterunternehmen hatte bis jetzt einen eigenen Betriebsrat gewählt. Dieses Jahr schaffen sie es aber aus mangelndem Interesse der Belegschaft nicht einen eigen Betriebsrat zu wählen. Das heißt sie sind spätestens ab 01.06.10 Betriebsratslos. Können wir im nachhinein, ohne dass sie sich bei unserer Wahl mit beteiligt haben, diese Mitarbeiter mit vertreten ?Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder würde sich nicht erhöhen.