Erstellt am 10.05.2017 um 14:19 Uhr von celestro
Zitat:
"§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) Besteht weder ein Gesamtbetriebsrat noch ein Konzernbetriebsrat, so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt; § 16 Abs. 1 gilt entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat die Bestellung des Wahlvorstands nach Absatz 1 unterlässt."
Ihr müsst den Wahlvorstand bestellen, eine Wahlversammlung dürft Ihr NICHT einberufen.
Erstellt am 10.05.2017 um 17:40 Uhr von outofmemory
Der KBR könnte in dem oben genannten Fall einen Wahlvorstand bestellen, aber nicht ein GBR. Es geht hier um ein "100% Tochterunternehmen". Dies hat keinen BR und wohl auch keinen GBR. Somit müsste der KBR ran.