Eigenen Betriebsrat wählen
Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen. Als kleinerer Standort haben wir uns bei der Betriebsratswahl eines größeren Standorts beteiligt. Nun haben wir das Gefühl das dieser Betriebsrat nicht unsere Interessen vertritt und möchten unseren eigenen Betriebsrat wählen. Geht das vor Ablauf der Wahlperiode oder müssen wir diese abwarten?
Community-Antworten (1)
03.08.2018 um 17:45 Uhr
Wenn Ihr Euch rechtskonform an der Wahl des BR im Hauptbetrieb beteiligt habt (siehe § 4 BetrVG), dann werdet Ihr bis zur nächsten Wahl warten müssen.
Habt Ihr Euch hingegen nur "an der Wahl (irgend)eines größeren Standortes" beteiligt ohne dass dafür ein TV bzw. eine BV vorlag, so dürfte das rechtsunwirksam gewesen sein und einer eigenen Wahl sollte nichts im Wege stehen.
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