Erstellt am 12.08.2007 um 15:51 Uhr von Mona-Lisa
@karin77,
ein "alter, ehemaliger" Betriebsrat (ihr habt keinen mehr!) muss auch nicht im Wahlvorstand sein, er könnte zwar, aber in eurem Fall ist es eben so! Der "alte Betriebsrat" hat euch da gar nicht's reinzureden. Er kann sich aufstellen lassen und muss genauso abwarten, ob er wieder gewählt wird wie jeder andere auch, der für das Amt kandidiert.
Was befürchtest du?
Ihr seid als Wahlvorstand eigenständig und habt euch doch zumindest mal die Wahlordnung duchgelesen, oder?
Besser wäre eine Schulung!
Erstellt am 12.08.2007 um 15:55 Uhr von waschbär
ich mag den David song auch .... obwohl ihn wohl einer von den kellys Gesungen hat 8ist wohl schon lange her) . Aber ich finde er geht ans Herz . Schxx nun werde ich auch noch "weich" vor Sehnsuchtnach meiner Midnight ........ ich liebe dich :-)
Erstellt am 12.08.2007 um 16:09 Uhr von Athene
@karin77
http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74999.htm
und die Gewerkschaft hilft euch auch.
Erstellt am 12.08.2007 um 18:03 Uhr von Der alte Heini
Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahl durch. Weder der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Arbeitnehmer haben dem Wahlvorstand reinzureden.
Wie wurde den die Mitglieder in den Wahlvorstand berufen ??
Erstellt am 12.08.2007 um 18:06 Uhr von Der alte Heini
waschbär,
Du hast nicht nur Ungeziefer im Fell.
Lasse dich einmal untersuchen,
deine Mitteilungen zeugen von Verwirrtheit.
Erstellt am 12.08.2007 um 18:36 Uhr von waschbär
zeugen,
stimmt einfuhr protokoll zeigt > Schwellwert Verletzung !
Trinkmenge unter 550 ml /24 Std. Massnahmen . Sub Cutane Infusion mit NaCl 1000 ml , Tropf GW 12 pro Minute !
Achtung anlage nur in den Bauchraum , Oberschenkel-fett-gewebe nicht geeignet !
LG Dr. W.B
Erstellt am 13.08.2007 um 06:13 Uhr von Frank B
Auch wenn der Betriebsrat vom Arbeitsgericht abgesetzt wurde, darf er erneut kandidieren!