Erstellt am 01.06.2010 um 09:16 Uhr von Petrus
Man kann Altersteilzeit auch per BV bzw. individuell (für beide Seiten freiwillig) vereinbaren. Die im Altersteilzeitgesetz (http://bundesrecht.juris.de/alttzg_1996/index.html) vorgesehenen Leistungen sind aber in der Regel geringer als üblicherweise in einem TV.
Also sollte man erstmal den ArbGeb fragen, ob er grundsätzlich eine solche Regelung treffen würde, und wenn ja, dem ArbN eine entsprechende individuelle Beratung bei der Rentenversicherung empfehlen.