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ab wann darf nachfolgekandidat nachrücken

J
julius
Nov 2016 bearbeitet

wir haben einen neuen betriebsrat gewählt. alle 7 kollegen haben der wahl zugestimmt. ein mitglied ist nun längerfristig krankgeschrieben. darf der nachfolgekandidat schon nachrücken?

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Community-Antworten (7)

V
Vannelle

26.05.2010 um 15:32 Uhr

Was verstehst Du unter nachrücken? Ihr müßt natürlich ein Ersatzmitglied zu den Sitzungen laden! Aber das gewählte kranke BR-Mitglied bleibt ganz klar im Amt.

T
Tanzbär

26.05.2010 um 18:18 Uhr

Neneneee, nicht so schnell mit die ollen Pferde ...

alle 7 kollegen haben der wahl zugestimmt

Welche Kollegen haben hier einer Wahl zu was zugestimmt? So richtig werde ich hier nicht schlau.

K
Kulum

26.05.2010 um 21:10 Uhr

jetzt verwirrt doch den armen mann nich bevor er angefangen hat.

alle 7 haben die wahl angenommen und wenn das so ist rückt im verhinderungsfall auch das erste ersatzmitglied nach

T
Tanzbär

27.05.2010 um 00:05 Uhr

Tja, das lag wohl an der Wortwahl ... ;)) Du hast recht, wenn es so gemeint war.

I
Immie

27.05.2010 um 00:17 Uhr

Und es rückt nicht nur zu den Sitzungen nach!

H
Hitzig

27.05.2010 um 09:43 Uhr

Guten morgen. Vannelle, du hast recht. kann aber auch im BetrVG nachgelesen werden. ist dort klar formuliert. lg. hitzig

M
Midnight

27.05.2010 um 11:14 Uhr

@Vannelle Falls das BRM nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch amtsunfähig ist, wird das Ersatzmitglied nicht nur zu den Sitzungen geladen, sondern nimmt auch alle sonstigen dem BR obliegenden Geschäfte wahr.

Wenn es das dann weiß und ins Büro kommt:-)

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