neuwahlen oder nicht ?
wir haben einen neuen betriebsrat von 7 mitgliedern gewählt.ein gewähltes mitglied ist jedoch längerfristig erkrankt und der einzige nachfolgekandidat will nicht in den betriebsrat nachrücken. frage:müssen wir dann unter umständen neuwahlen anberaumen wenn wir nur 6 ratsmitglieder sind aber 7 vorgeschrieben sind.
Community-Antworten (3)
02.06.2010 um 21:58 Uhr
Wenn er nicht nachrücken will, ist er für diese Wahlperiode raus. Das muss ihm klar sein! Und ihr anderen macht eben zu sechst weiter, der Siebte wird ja eines Tages wiederkommen.
03.06.2010 um 02:29 Uhr
Ups - was ist denn das Problem des Ersatzkandidaten, der jetzt schon im Übrigen kein Ersatz mehr ist?
Er ist jetzt BR-Mitglied und seine Weigerung an BR-Sitzungen stellt ergo eine Pflichtverletzung i.S.d. § 23 i.V.m. § 37 BetrVG dar. Das allerdings heisst er müsste raus aus dem BR und verliert alle Rechte als BR-Mitglied. Und dann kommt Euer Problem, dass Ihr kein Ersatzmitglied mehr laden könnt. Neuwahl scheidet erst mal aus, da Euer verhindertes BR-Mitglied sein Amt nicht niederlegte (§13 (2) scheidet also aus) sondern einfach krank ist.
Wie Tanzbär schon sagte: Weitermachen und schauen, dass Ihr die positive Stellung und Arbeit des BR mehr hinausträgt zu den AN. Dann werden es nächste Mal oder zu den Neuwahlen auch mehr Kandidaten.
04.06.2010 um 02:18 Uhr
julius Ist ein Betriebsratsmitglied längerfristig krank und will auch nicht an Sitzungen teilnehmen, ist das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen. Das Ersatzmitglied rückt für das zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglied also nur vertretend in den BR ein. Das Ersatzmitglied wird nicht durch die Vertretungsfunktion, auch nicht, wenn die Vertretung längere Zeit dauert, ein ordentliches Betriebsratsmitglied.
Ihr ladet das Ersatzmitglied ein, und wenn es nicht kommt, wird es im Protokoll vermerkt und fertig. Der BR macht dann eben seine Arbeit ohne das Ersatzmitglied. Neuwahlen sind nicht erforderlich.
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