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BR Wahl / Nachwahl vermeiden

F
Flatron
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

bei uns wurde ein neuer Betriebsrat gewählt, oder sollte gewählt werden. Er müsste aus 7 Personen bestehen, da über 100 MA. Leider haben sich von den 20 zur Wahl gestellten Personen nur 6 Personen für das Amt entschieden angenommen. Somit sind wir nun ein Rumpfbetriebsrat. Welche Möglichkeiten gibt es um eine Neue Wahl zu vermeiden? Man vermutet das Ma´s die sich zur Wahl zur Verfügung stellten haben von anderen Ma´s dazu bringen liesen das Amt abzulehnen.Leider kann man dies so nicht nachvollziehen. Es sollte wohl zu Neuwahlen kommen

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Community-Antworten (4)

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sueton

20.05.2010 um 01:57 Uhr

Hallo Flatron! Dieses Übel kenne ich leider sehr gut.Laut Urteil vom LAG Schleswig-Holstein 1988 kommt hier § 11 BetrVG zu Tragen,d.h.:Die Sollstärke des BR's wird auf die nächstniedere Anzahl herabgestuft.Das wären in Eurem Fall 5. Ihr habt also jetzt einen gewählten 5er BR und ein Ersatzmitglied.

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rkoch

20.05.2010 um 12:10 Uhr

Liest sich echt toll: Von 20 (!) Kandidaten haben nur 6 (!) die Wahl auch angenommen! Warum haben sich dann die anderen 14 (!) überhaupt aufstellen lassen? Um ein Jahr Kündigungsschutz mitzunehmen?

S
sueton

21.05.2010 um 00:41 Uhr

@rkoch!Nicht wahr,da kommt richtig Freude auf.Wahrscheinlich sind das dann auch diejenigen,die am lautesten über die schlechte Arbeit des neuen BR klagen.

F
Flatron

21.05.2010 um 06:13 Uhr

Lehnt ein gewähltes Betriebsratsmitglied die Übernahme des Amtes ab und wird dadurch die gemäß § 9 BetrVG vorgesehene Stärke des Betriebsrats nicht erreicht, ist § 11 BetrVG entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Zahl der Betriebsratsmitglieder die nächstniedrigere Betriebsgröße zugrunde zu legen ist. Das kann schließlich sogar dazu führen, dass nur noch ein Betriebsratsmitglied als Vertretung der Arbeitnehmer übrigbleibt. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG setzt eine Veränderung der Mitgliederzahl innerhalb des bestehenden Betriebsrats voraus und findet somit keine Anwendung.

(LAG Schleswig-Holstein v. 7.9.1988 – 3 Ta BV 2/88, DB 1989, S. 284)

Danke für die Info

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