Erstellt am 10.05.2010 um 17:59 Uhr von peters
Natürlich kann die Stimme keiner Liste zugeordnet werden.
Sie mag als abgegebene Stimme gezählt werden (zählt damit zur Wahlbeteiligung), aber sie ist ungültig. Die Kategorie "Stimmenthaltung" gibt es nicht.
Erstellt am 10.05.2010 um 19:13 Uhr von Kölner
@peters
Bist Du Dir sicher, dass es eine Stimmenthaltung nicht geben kann?
Erstellt am 10.05.2010 um 20:01 Uhr von peters
@Kölner,
wenn du so fragst, bin ich natürlich erstmal nicht sicher. ;-)
Allerdings finde ich weder im BetrVG noch in der Wahlordnung eine Aussage über Stimmenthaltung, lediglich über ungültige Stimmen.
Software zur Auswertung der Wahl (siehe blauer Button rechts oben) enthält ebenfalls nur ein Eingabefeld für "ungültige Stimmen"; nicht aber für Enthaltungen.
Und für die D'Hondtsche Berechnung werden nur die Stimmen für die Listen gezählt; alle anderen eben nicht. Und da ist es mir doch wurscht, ob sie als ungütig oder als Enthaltung nicht gezählt werden.
So ist zumindest meine Ansicht darüber. Vielleicht hab ich aber etwas übersehen, wieso eine Unterscheidung wichtig ist.
Erstellt am 10.05.2010 um 20:41 Uhr von DonJohnson
@peters
meinst du die geile Software von WAF? Die ist echt "geil" da sie die wahlberechtigten LeihAN sowas von gar nciht berücksichtigt, bzw diese dann grundsätzlich für die Größe des Gremiums hinzu zählt...
Echt cool... Schade aber, wenn sich ein WV darauf beruft...
Erstellt am 10.05.2010 um 21:54 Uhr von peters
@DJ,
na sowas. Hatte ich noch nicht bemerkt.
Ich habe eine Software von verdi, die kennt sogar Leih-AN und rechnet sie richtig ein. ;-)
Erstellt am 10.05.2010 um 22:58 Uhr von Hanne
Hallo.. DJ
Es war die Software von waf... Und die Gewerkschaft war Verdi.. ;-)) Die Dame von Verdi war vollkommen begeistert von dieser Software...
Nun haben wir aber keine Leiharbeiter bei uns in der Firma, somit auch nicht dieses Problem.
Mein Chef will sie nicht.. da er der Meinung ist,daß die Arbeiter korrekten Lohn erhalten sollen.. und nicht die Firmen die Menschen verleihen.
Erstellt am 10.05.2010 um 23:08 Uhr von peters
*Nun haben wir aber keine Leiharbeiter bei uns in der Firma...
Mein Chef will sie nicht.. da er der Meinung ist,daß die Arbeiter korrekten Lohn erhalten sollen.. und nicht die Firmen die Menschen verleihen."
Tja, es soll Zeiten gegeben haben, als das noch allgemein so war.
Bald wird sich keiner mehr daran erinnern können.
Erstellt am 10.05.2010 um 23:09 Uhr von DonJohnson
Hanne
Glückwunsch zu einem solchen AG, dennoch könnte selbst er den LeihAN gleichen Lohn zukommen lassen - und das ist nicht mal so schwierig, dennoch Glückwunsch zu einem solchen AG, findet mal leider immer seltener...
Erstellt am 11.05.2010 um 02:37 Uhr von DerAlteHeini
Hanne
Die Stimmzettel sind ungültig, da der Wählerwille nicht zu erkennen ist.
Erstellt am 11.05.2010 um 08:34 Uhr von Kölner
Ach Heini...
...wenn die Welt bloß so einfach wäre, wie Du sie Dir hier schön schreibst.