Hi,

wir haben infolge der gerade durchgeführten Betriebsratswahlen folgende Situation bzw. folgendes Problem durch Anfechtung:

Ein Mitarbeiter, der von April 2009 bis Dezember 2009 als Leiharbeiter in unserem Unternehmen gearbeitet hat und dann ab Januar 2010 als Festangestellter unseres Unternehmens übernommen worden ist, kandidierte auf einer Liste zur Betriebsrarwahl, die am 16.04.2010 durchgeführt wurde. Die besagte Liste wurde vom Wahlvorstand abgelehnt, da der genannte Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Wahl noch keine 6 Monate im Unternehmen angestellt war. Nach der durchgeführten Wahl meldet sich besagter Mitarbeiter zu Wort und will mit der Begründung, dass er durch seine vorangegangene Leiharbeitstätigkeit schon länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt wäre und somit auch passiv wählbar sei, die Betriebsratswahl anfechten.

Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Thematik und kann mir sagen, ob die Anfechtung berechtigt ist. Über Gesetzesurteile oder -kommentierungen wäre ich dankbar.

Habt Dank!
FlensBurger