Hallo zusammen,
Das sagt BetrVG
Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
Meine Frage:
Zum Bsp. Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 01.04 2010
Ab 07.04.2010 haben wir neue AG
Wer ist zur Anfechtung berechtigt,alte,neue oder beide AG?