Erstellt am 15.04.2010 um 14:48 Uhr von knorr
Oh weh,
das geht ja nun gar nicht. Abstimmung über BR-Größe ???? Lest einfach mal die Wahlordnung! Zu was gibt es denn die Gesetze?
Erstellt am 15.04.2010 um 14:49 Uhr von PTNetty
Der Wahlvorstand entscheidet über die Größe des zu wählenden Betriebsrates und gibt dieses über das Wahlausschreiben bekannt!
Grundlage sind BetrVG und Wahlordnung!
Gruß
PT Netty
Erstellt am 15.04.2010 um 15:44 Uhr von Forentroll
@ PTNEtty
Das ist Falsch! Knapp aber daneben. Der Wahlausschuss entscheidet nicht über die Größe des BRs!
Im Gesetzestext steht, dass bei einer Betriebsgröße über 100 MA ein BR aus 7 Personen zu wählen ist. Der Wahlausschuss stellt auch nur fest, es sind 102 MA beschäftigt also gibt es einen BR mit sieben Mitgliedern.
Die Wähl wäre nichtig gemäß Wahlordnung. Siehe oben rechter blauer Button mit der SOftware.
Erstellt am 15.04.2010 um 19:59 Uhr von PTNetty
@Forentroll
O.K. Goldwaage geputzt? Vielleicht hab ich mich etwas zu reduziert ausgedrückt.
Zunächst steht in der Frage, dass der BR sich Gedanken gemacht hat welche BR Größe für das Unternehemen die richtige ist. Zunächst ja nicht verkehrt.
Jetzt der Zusammenhang mit der anstehenden Wahl - vielleicht war meine Glaskugel schon mit Vulkanasche aus Island beschäftigt - für mich las es sich so, dass der BR per Beschluss die Anzahl der BRMs festlegen wollte, die in nächster Zukunft zu wählen sind.
Und das hat er nicht zu tun, das muss der Wahlvorstand, unter zu Hilfenahme des BetrVG, der WO und nach Möglichkeit einer Kommentierung machen. Deshalb mein Hinweis >> Grundlage sind BetrVG und WO<<
Aufgrund dieser viel zitietren Gestztestexte sollte der Wahlvorstand dann in der Lage sein, ein Wahlausschreiben aufzusetzten, in dem vermerkt ist, wie viele BRMitglieder zu wählen sind.
Und nach Möglichkeit sollte in diesem Fall hier eine "7" an der richtigen Stelle stehen!
Das war's, was ich mit meiner Antwort auszudrücken versuchte.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 15.04.2010 um 20:04 Uhr von PTNetty
Warum wird meine Antwort nur zur Hälfte und in weiteren Versuchen gar nicht mehr abgedruckt???
Erstellt am 15.04.2010 um 20:09 Uhr von PTNetty
.... Aufgrund dieser viel zitierten Gesetzestexte sollte der WV in der Lage sein, ein Wahlausschreiben aufzusetzen, in dem vermerkt ist, wie viele BRMs zu wählen sind.
Und nach Möglichkeit sollte an der richtigen Stelle natürlich eine "sieben" stehen!
Das war's was ich auszudrücken versuchte.
Gruß
PT Netty