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BR Wahl: Zusammenlegung von 3 Standorten

ABF
Andreas BR Ffm
Apr 2022 bearbeitet

Liebe Kollegen,

wir könnten Erfahrungswerte brauchen um herauszufinden, ob für folgende Problemstellung eine Betriebsvereinbarung ausreicht oder ein Kooperationsvertrag mit Umstrukturierung notwendig ist. Vielleicht hattet ihr schon einen ähnlichen Fall. Geschäftsleitungzusage liegt vor.

Wir haben 3 Standorte: 1 x 3 köpfiger BR (bald 1 BR) 1 x 1 köpfiger BR 1 x Obmann, jetzt berentet

Für die Wahl würden wir gerne alle drei Zusammenlegen mit einem 3 köpfigen Gremium und den Vereinbarung des erstgenannten Standortes und damit letztgenannter wieder Arbeitnehmervertretung bekommt.

Schöne Grüße aus Frankfurt

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

26.04.2022 um 13:10 Uhr

wenn man sich das BetrVG anschaut, dann sollte eine Betriebsvereinbarung dafür ausreichen.

C
celestro

26.04.2022 um 13:37 Uhr

@rtjum

Kannst Du das etwas näher erläutern? Eine BV ist eine Vereinbarung zwischen BR und AG. Standort 3 hat keinen BR ... wie sollte man das dann über eine BV regeln können?

"Geschäftsleitungzusage liegt vor."

Eine Zusage ... für was?

ABF
Andreas BR Ffm

26.04.2022 um 15:43 Uhr

Die Zusage von Personalabteilung und Geschäftsleitung, dass sie die neue Konstellation befürworten. Die Bitte war, dass der BR sich um das Dokument kümmert. Leider gibt es diese Stellung nicht so häufig.

Die zweit- und drittgenannten Standort müssten in den ersten übergehen, damit der BR und die Vereinbarungen Gültigkeit haben, der GBR würde sich auflösen. Operativ soll sich nichts ändern.

R
rtjum

26.04.2022 um 16:58 Uhr

@celestro, ich hätte Gesamtbetriebsvereinbarung schreiben müssen, denn hier ist der GBR natürlich zuständig. siehe Fitting (ich habe hier nur die 29. Auflage zur Hand), RN72 zu §3

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