Vorschlagsliste an zwei Standorten
Wir wählen am 26.05.2014 einen neuen Betriebsrat; in unserer Niederlassung und in unserer Hauptverwaltung. Wir haben somit zwei Standorte. Nun geht es eigentlich um die Vorbereitung der Wahl. An jedem der beiden Standorten soll je eine Vorschlagsliste aushängen. Bei den vergangenen Betriebsratswahlen gab es ausschließlich Personenwahlen. Da ich nun erstmalig dem Wahlvorstand angehöre; nun zu meiner Frage: Ist durch die - aus logistischen Gründen - ausgehängten Vorschlagslisten an zwei Standorten dann nur noch eine Listenwahl möglich ?
Community-Antworten (4)
14.03.2014 um 12:51 Uhr
Wozu hängt ihr Vorschlagslisten aus, auf der jeder rumkritzeln kann? Der Listenvertreter stellt eine auf und behält sie im Auge und vielleicht gibt es auch mehrere Listenvertreter, dann eben Listenwahl.
14.03.2014 um 12:58 Uhr
Wieviel Mitarbeiter habt ihr denn??? Ich würde ohne weitere Angaben sowieso nur von einer Listenwahl ausgehen! Es werden ja Wahlvorschläge auf zwei Listen gesammelt!
14.03.2014 um 12:58 Uhr
"Ist durch die - aus logistischen Gründen - ausgehängten Vorschlagslisten an zwei Standorten dann nur noch eine Listenwahl möglich ? " Wenn jemand (bzw. zwei Jemande) auf die Idee kommt (kommen), die beiden Listen auch beim WV einzureichen, habt ihr ne Listenwahl. Ansonstens, d.h. wenn die Dinger hängen bleiben, setzt der WV vermutlich ne einwöchige Nachfrist, weil keine Wahlvorschläge in der dafür vorgesehenen 2-Wochenfrist eingegangen sind.
"Da ich nun erstmalig dem Wahlvorstand angehöre; nun zu meiner Frage: " Was wurde denn in der WV-Schulung zu dem Thema gesagt?
14.03.2014 um 16:36 Uhr
Ich sehe es nicht als Aufgabe des WV an, selbst Wahlvorschläge zu erstellen. Also hängt er auch keine Listen aus.
Es ist Sache der Kandidaten eine oder mehrere Listen zu erstellen. Dies solltet Ihr ggf. deutlich kommunizieren.
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