1-köpfiger BR -> Rücktritt + letztes Ersatzmitglied -> Rücktritt = Neuwahl??
hallo an alle. wir sind eine betriebstätte mit derzeit 9 mitarbeitern. unser bisheriger 1-köpfiger betriebsrat hat sein amt mit sofortiger wirkung niedergelegt. aufgrund der aktenlage bin ich wohl das einizige noch zur verfügung stehende ersatzmitglied.
- rücke ich automatisch als BR nach?
- muss ich dass bekanntgeben? wem? AN und AG
- ich kann den mir bevorstehenden kleinkrieg nicht aushalten und werde ebenfalls zurücktreten, will der belegschaft aber die möglichkeit lassen jemand anderen zu wählen, so diese das wollen. was muss ich in welchem zeitrahmen machen?
- wenn ich mit sofortiger wirkung zurücktrete, sind wir dann BR-los oder bin ich bis zu einer neuwahl verpflichtet weiterzuarbeiten? muss ich die neuwahl einleiten? wie?
Community-Antworten (3)
13.02.2007 um 11:05 Uhr
@ lady,
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Ja, du bist jetzt der BR.
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Die Bekanntgabe sollte bei 9 MA wohl so schwierig nicht sein.
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Deinen Rücktritt solltest du dir noch mal überlegen. Du bist schließlich gewählt worden und wahrscheinlich haben deine Wähler alle Hoffnungen in dich gesetzt.
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Nach einem Rücktritt muss der BR die Neuwahl einleiten und bleibt solange im Amt.
13.02.2007 um 12:42 Uhr
hallo catweazle,
zu 3. die, die mich gewählt haben, wussten, dass ich nicht im vordergrund zu wirken bereit war. darüberhinaus gibt es meine wähler praktisch nicht mehr. unsere jetzigen kollegen sind zu 50% ablehnend und den anderen ist es eigentlich egal - bloss keinen stress.
- muss ich den organisatorischen leiter unserer betriebsstätte informieren und/oder unsere oberhäuptlinge (AG-aufsichtsrat, vorstand)?
13.02.2007 um 15:50 Uhr
Du informierst deine GL und fertig.
Die Meinung deiner Kollegen bzgl. des BR spricht nicht gerade für vorbildliche BR-Arbeit.
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