BR-Wahl - welcher Personalstand gilt?
Hallo zusammen, bei uns wird im Zeitraum der regulären Betriebsratswahlen März - Mai 2006 gewählt. Der Personalstand zu welchem Zeitpunkt bestimmt, welche Betriebsratsgröße gewählt wird? Beispiel: z.Zt. sind es 102 Kolleginnen/Kollegen, es scheiden zum 31.12.2005 durch eigene Kündigungen zwei Kolleginnen aus, Zuwachs ist im Moment nicht abzusehen. Bei 102 Wählern wäre es ein 7-köpfiger, bei 100 Wählern ein 5-köpfiger Betriebsrat. Dürfen die beiden auf die Wählerliste, die ein bereits jetzt oder im Dezember bestehender Wahlvorstand erstellt?
Community-Antworten (2)
17.11.2005 um 11:38 Uhr
Es kommt auf das Wahlausschreiben an. Wird es vor dem 31.12.2005 erlassen bzw. veröffentlicht, zählen die zwei mit. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies der Fall ist, da bis März mehr als 12 Wochen Zeit ist.
17.11.2005 um 19:46 Uhr
Im BetrVG heisst es "... mit in der Regel ... Arbeitnehmern ..."
Wenn die Belegschaft absehbar nicht nur vorübergehend unter die Grenze sinkt, dann ist die niedrigere Belegschaftszahl anzuwenden.
Man könnte aber natürlich auch versuchen ob der AG tatsächlich gerichtlich gegen die Wahl vorgeht.
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