Hallo zusammen,
bei uns wird im Zeitraum der regulären Betriebsratswahlen März - Mai 2006 gewählt.
Der Personalstand zu welchem Zeitpunkt bestimmt, welche Betriebsratsgröße gewählt wird?
Beispiel: z.Zt. sind es 102 Kolleginnen/Kollegen, es scheiden zum 31.12.2005 durch eigene Kündigungen zwei Kolleginnen aus, Zuwachs ist im Moment nicht abzusehen.
Bei 102 Wählern wäre es ein 7-köpfiger, bei 100 Wählern ein 5-köpfiger Betriebsrat.
Dürfen die beiden auf die Wählerliste, die ein bereits jetzt oder im Dezember bestehender Wahlvorstand erstellt?