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2.Freistellung

T
T.Witt
Okt 2018 bearbeitet

Eine 2.Freistellung wurde beschlossen. Im einvernehmen mit dem Chef wurde diese dann zurückgenommen da falsche Info über Aktuellen Personalstand. Jetzt ist es so das wir definitiv über 501 Mitarbeiter sind und die 2.Freistellung in Anspruch nehmen wollen. Muss hierfür ein neuer Beschluss gefasst werden?

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Community-Antworten (10)

C
celestro

19.10.2018 um 19:01 Uhr

schon alleine aus Vorsicht würde ich es machen.

N
nicoline

19.10.2018 um 21:56 Uhr

da falsche Info über Aktuellen Personalstand alte Situation => alter Beschluss das wir definitiv über 501 Mitarbeiter sind neue Situation => neuer Beschluss erforderlich

T
T.Witt

19.10.2018 um 22:03 Uhr

Wo kann ich das nachlesen und gibt es einen Paragraphen dafür?

N
nicoline

19.10.2018 um 22:12 Uhr

T.Witt wo ist das Problem einen neuen Beschluss zu fassen? JETZT habt ihr Anspruch auf die Freistellung und müsst nach § 38 BetrVG handeln.

P
Pjöööng

19.10.2018 um 22:19 Uhr

"wo ist das Problem einen neuen Beschluss zu fassen?"

Lass mich raten.... .. ... Der zweite Sieger hieß damals ... ... T. Witt

N
nicoline

19.10.2018 um 22:21 Uhr

Ach sooooo. Da fehlte mir mal wieder der Durchblick. :-((

T
T.Witt

19.10.2018 um 23:31 Uhr

Nein der 2te Sieger heißt nicht Twitt. Wäre gut wenn es vernünftige Antworten geben könnte. Da ich bis jetzt zu so einem Thema noch nix weiteres gefunden habe. Danke

N
nicoline

20.10.2018 um 00:45 Uhr

Twitt Wäre gut wenn es vernünftige Antworten geben könnte. Was an meiner Antwort an DICH war unvernünftig?

Da ich bis jetzt zu so einem Thema noch nix weiteres gefunden habe. Nicht alle Situationen sind im BetrVG beschrieben und nicht für alle Situationen sind die Gerichte bemüht worden, was zur Folge hat, dass es nicht für alle Situationen Gerichtsbeschlüsse oder Urteile gibt. Deswegen muss man dann einfach mal nachdenken, was am besten zu tun ist, oder, sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, zumindest dann, wenn man mit den Antworten hier so wenig zufrieden ist wie du.

C
Catweazle

20.10.2018 um 02:48 Uhr

Freistellte werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber gewählt. Zu beschließen gibt es nichts.

T
T.Witt

20.10.2018 um 12:54 Uhr

Mit den Antworten bin ich zufrieden nur nicht mit unnötigen nebenkommentaren. Wir haben gerade diese Situation im Gremium. Hätte ja sein können das jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat.

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