Erstellt am 31.05.2010 um 09:09 Uhr von rkoch
> der neue BR 1 von 7 keine Freistellung mehr
Steh ich auf dem Schlauch? Was soll "BR 1 von 7" bedeuten? Einer von den sieben? Mal dumm gefragt, wie will der die Wahl des Freigestellten verhindern? Die findet einfach statt und wenn der Kollege nicht mitwählen will soll er sich enthalten! Verhindern kann er gar nichts.
> kämpft mit allen Mitteln...
Wie denn? Droht er sich umzubringen wenn ihr nicht macht was er will? Leute, ihr seid ein 9er BR und lasst Euch von so was ins Bockshorn jagen???? Das ist nicht Euer Ernst!!!
> Denkt das der Freigestellte zuviel Macht hatte, was nicht stimmt den wir wahren ein Team.
Und Euer BR-Vorsitzender ist ein totalitärer Herrscher der BRM aus ihrem Amt schmeißen kann wenn sie nicht kuschen, stimmts?
Entschuldige den Sarkasmus, aber kommt wieder runter, im BR hat KEIN EINZELNER, Freigestellt oder nicht, BRV oder nicht, kein bisschen MACHT!
Die Freistellungen nach §38 BetrVG sind außerdem kein Wunschkonzert oder etwas worum man "kämpfen" müsste! § 38 ist sehr spezifisch:
> Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen
Sind (plural) ist die MUSS-Form in Gesetzen. Es MUSS bei zutreffen der Voraussetzungen die entsprechende Anzahl Freistellungen geben!
Der BR begeht eine grobe Pflichtverletzung die zur Beantragung der Auflösung des BR berechtigt, wenn er seine Freistellungen nicht wahrnimmt,
der AG begeht eine grobe Pflichtverletzung die letztendlich zur Beantragung von Ordnungsgeld berechtigt wenn er die Freistellung nicht gewährt.... Wirkt selbst das nicht winkt sogar das Zuchthaus....
Insofern: Schaut zu, das ihr ALLE SCHNELLSTMÖGLICH den BR1 und BR2 absolviert!