Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ein freigestellter Betriebsrat in seiner Amtzeit kündigt (die Freistellung wurde durch Verhältniswahl gewählt), bekommt der Nachrücker von seiner Liste, mit dem er in die BR Wahlen aufgetretet ist, automatisch die Freistellung als Nachrücker oder ist hier die Vorschlagsliste bei Freistellungswahlen ausschlaggebend?
Denn auf der Vorschlagsliste bei den Wahlen der Freistellung war nur sein Name drauf, aber bei den BR Wahlen waren wir mehrere.
Die BR Wahlen wurden als Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt.
Wäre sehr dankbar, wer Ihr mir hier weiterhilft und auch mitteilt, wie die Regelung ausschaut und vielleicht wo sie zum nachlesen verankert ist.

Vielen Dank!