Erstellt am 10.05.2007 um 20:37 Uhr von paula
Die BR-Größe ändert sich nicht beim überschreiten der 100-MA-Grenze außer es liegt ein Fall des § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG vor. Dann muss aber auch eine Neuwahl durchgeführt werden. Einfach mit Ersatzmitgliedern auffüllen geht nicht
Erstellt am 11.05.2007 um 09:47 Uhr von achilles
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Erstellt am 11.05.2007 um 10:00 Uhr von Jenny
Ihr müßt aber mindestesn 50 Mitarbeiter mehr sein! Und Neuwahl erst 2 Jahre nach der letzten Wahl.
Erstellt am 14.05.2007 um 10:15 Uhr von der-orion
...oder, Ihr tretet geschlossen zurück...
...und dann könnt Ihr auch jetzt schon Neuwahlen mit 7 Mitgliedern ausrichten. Bleibt nur die Frage, ob Ihr Euch über die Strapazen einer BR-Wahl und dem ungewissen Ausgang im Klaren seid.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 14.05.2007 um 17:37 Uhr von achilles
Wir wollen eigentlich nicht neu wählen. Die Frage ist ja deshalb ob wir müssen :o)
2 Jahre haben wir ncoh ncith auf dem Buckel. Also, bruachen wir usn, wenn ich das richtig verstanden habe keine Sorgen wegen Neuwahlen zu machen.
Vielen Dank @all