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Betriebsleiterin und sein Stellvertreter beschweren sich gegen die Wählerliste.

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Herman
Nov 2016 bearbeitet

Werte Kollegen/innen

Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter in unserem Unternehmen (ca.240 MA) haben gegen die Liste der Wahlberechtigten MA Beschwerde bei uns (WV)eingereicht, da sie sich auf dieser nicht wiederfanden. Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter sind im Sinne des §5 (Abs.3) BetrVG als leitende Angestellte aus belegbaren Gründen einzustufen. Nach § 18 a BetrVG, wurden dem WV Informationen Ihrer Stellenbeschreibung vorenthalten. Muss der WV bei der Beantwortung der Beschwerde alle zutreffenden Gründe für das zurückweisen dieser Beschwerde aufführen? Oder reicht ein schlichtes " Beschwerde zurückgewiesen "?

Danke Gruß Herman

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Community-Antworten (7)

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rolfo

12.04.2010 um 16:02 Uhr

Beschwerde zurückweisen mit der Begründung dass vom WV als ltd. Angestellte eingestuft. Der Klageweg vor dem Arbeitsgericht bleibt denen ja offen.

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Taurus

12.04.2010 um 16:02 Uhr

Was sagt das Gesetz:

Zum Betriebsrat können nur "Arbeitnehmer" im Sinne des § 5 BetrVG kandidieren. Leitende Angestellte, also Personen die gem. § 5 (3) BetrVG "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb" leitende Aufgaben wahrnehmen, sind vom aktiven und passiven Wahlrecht zur Betriebsratswahl ausgeschlossen.

Also wenn sicher ist das sie "Leitend" sind, haben sie keinen Grund sich zu Beschweren. Die Pflicht zu Prüfen ob sie leitend sind oder nicht muss der Wahlvorstand eroiren.Wenn sie selbstständig Einstellen/Entlassen können wäre dies zum Beispiel ein Kriterium.

H
herman

12.04.2010 um 16:40 Uhr

Danke, habe mir so etwas schon gedacht.

Gut hier immer mal hilfreiche Meinungen einholen zu können.

Gruß Herman

D
DonJohnson

12.04.2010 um 17:55 Uhr

@herman Dürfte ich fragen wie der WV dazu kommt, dass diese Kollegen LA sind? Nur mal so zur Info für mich, ich befürchte nämlich, dass ihr der WV dort einem Irrtum unterliegen könnte...

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Musha

12.04.2010 um 18:10 Uhr

Wir hatten fast das gleiche Problem, nicht das sich bei uns die MA aufgestellt haben, sondern ging es um das Wahlrecht. Aber sie dürfen Wählen, weil sie keine befugnis haben allein zu endscheiden. Darum würde ich das bei euch klären, nicht das ihr dann doch noch vor Gericht müsst. d^.^b

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Diplopol

13.04.2010 um 01:08 Uhr

Ihr 2 Nasen. @DonJohnson, was Du so alles befürchtest... @Musha, was schreibst Du da für nen Müll? Aus deinem Beitrag wird kein Mensch schlau...

H
hundkatzemaus

13.04.2010 um 01:44 Uhr

Diplopol Wieder Langeweile?

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