Betriebsleiterin und sein Stellvertreter beschweren sich gegen die Wählerliste.
Werte Kollegen/innen
Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter in unserem Unternehmen (ca.240 MA) haben gegen die Liste der Wahlberechtigten MA Beschwerde bei uns (WV)eingereicht, da sie sich auf dieser nicht wiederfanden. Die Betriebsleiterin und sein Stellvertreter sind im Sinne des §5 (Abs.3) BetrVG als leitende Angestellte aus belegbaren Gründen einzustufen. Nach § 18 a BetrVG, wurden dem WV Informationen Ihrer Stellenbeschreibung vorenthalten. Muss der WV bei der Beantwortung der Beschwerde alle zutreffenden Gründe für das zurückweisen dieser Beschwerde aufführen? Oder reicht ein schlichtes " Beschwerde zurückgewiesen "?
Danke Gruß Herman
Community-Antworten (7)
12.04.2010 um 16:02 Uhr
Beschwerde zurückweisen mit der Begründung dass vom WV als ltd. Angestellte eingestuft. Der Klageweg vor dem Arbeitsgericht bleibt denen ja offen.
12.04.2010 um 16:02 Uhr
Was sagt das Gesetz:
Zum Betriebsrat können nur "Arbeitnehmer" im Sinne des § 5 BetrVG kandidieren. Leitende Angestellte, also Personen die gem. § 5 (3) BetrVG "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb" leitende Aufgaben wahrnehmen, sind vom aktiven und passiven Wahlrecht zur Betriebsratswahl ausgeschlossen.
Also wenn sicher ist das sie "Leitend" sind, haben sie keinen Grund sich zu Beschweren. Die Pflicht zu Prüfen ob sie leitend sind oder nicht muss der Wahlvorstand eroiren.Wenn sie selbstständig Einstellen/Entlassen können wäre dies zum Beispiel ein Kriterium.
12.04.2010 um 16:40 Uhr
Danke, habe mir so etwas schon gedacht.
Gut hier immer mal hilfreiche Meinungen einholen zu können.
Gruß Herman
12.04.2010 um 17:55 Uhr
@herman Dürfte ich fragen wie der WV dazu kommt, dass diese Kollegen LA sind? Nur mal so zur Info für mich, ich befürchte nämlich, dass ihr der WV dort einem Irrtum unterliegen könnte...
12.04.2010 um 18:10 Uhr
Wir hatten fast das gleiche Problem, nicht das sich bei uns die MA aufgestellt haben, sondern ging es um das Wahlrecht. Aber sie dürfen Wählen, weil sie keine befugnis haben allein zu endscheiden. Darum würde ich das bei euch klären, nicht das ihr dann doch noch vor Gericht müsst. d^.^b
13.04.2010 um 01:08 Uhr
Ihr 2 Nasen. @DonJohnson, was Du so alles befürchtest... @Musha, was schreibst Du da für nen Müll? Aus deinem Beitrag wird kein Mensch schlau...
13.04.2010 um 01:44 Uhr
Diplopol Wieder Langeweile?
Verwandte Themen
Nich korrekte Wahl des Betriebsratvorsitzenden
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hier folgende Frage stellen! Wir haben einen Betriebsrat gewählt, der Betriebsrat wiederum hat seinen Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt. Nach zwe
BR mal anders - wer hat Anregungen was man allein gegen alle machen kann?
ÄlterBR mal anders! Ich bin seit ca. 5 Jahren Betriebsratsmitglied in einem Betrieb mit ca. 100Mitarbeitern doch leider läuft es bei uns etwas anders als im Rest der Republik (hoffe ich). Unser BR ist in
Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden sehr problematisch.
ÄlterHallo, ich bin in der JAV. Wir wollen unsere Vorstizende abwählen und diese gegen 2 neue erstetzten. Jetzt gibt es evtl. bei der Wahl des Stellvertreters das Problem, dass es hier zu einer Patt-Si
BR-Wahl Unfähigkeit bisheriger BR-Mitglieder - ist dagegen noch ein Kraut gewachsen?
ÄlterMoin moin! Ich bin seit vielen Jahren Mitarbeiter eines kommunalen Verkehrsunternehmens und gleichzeitig Vertrauensmann. Nun stehen auch bei uns BR-Wahlen an und zum ersten mal wird es eine Lis
Neuwahl BRV und Stellvertreter
ÄlterHallo, habe eine Frage zur Abwahl/Neuwahl BRV und Stellvertreter BRV. Ist es notwendig, das die Abwahl BRV und Stellvertreter als TOP auf der Tagesordnung genannt wird oder reicht es aus das die N