Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden sehr problematisch.
Hallo,
ich bin in der JAV. Wir wollen unsere Vorstizende abwählen und diese gegen 2 neue erstetzten. Jetzt gibt es evtl. bei der Wahl des Stellvertreters das Problem, dass es hier zu einer Patt-Situation kommen könnte.
Wir sind noch zu 6t, davon werden wahrscheinlich 3 Stellvertreter-1 wählen und 3 Stellvertreter-2.
Wie wird hier weiter vorgegangen? 1: Ich habe mal davon gehört, das je nach dem wie man die Wahl aufzieht der jetztige Stellvertreter weiter sein Amt haben wird. 2. Oder dass nachher der erste Vorsitzende alleine den Vorsitz haben wird.
Bei Problem 2: Wie sieht das dann bei solchen Angelegenheiten aus, bei denen der Vorsitzende teilnehmen müsste, jedoch nicht kann. Da er hier ja dann keinen Stellvertreter haben wird, wer geht dann zu solchen Terminen?
Gibt es hierzu einen Rechtlichen Rahmen, wie in einer solchen Situation (während der Wahl und danach) umgegangen werden muss? Wo kann man so was geg. nachlesen? Ich habe mal im BetrVG gesucht, hier jedoch nichts darüber gefunden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Community-Antworten (1)
31.05.2009 um 16:04 Uhr
ich würde hier analog zur § 22 Wahlordnung (Ermittlung der Gewählten) vorgehen :
bei stimmengleichheit entscheidet das los
aber da ihr ja nur den vorsitzenden neu wählt, bleibt der stellvertreter ja im amt...... (oder hab ich euch da falsch verstanden ?)
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