Erstellt am 17.06.2021 um 20:25 Uhr von Dummerhund
Du müsstest schon genauer werden. Hat sie ein Seminar besucht als BR oder aber als SBV?
Erstellt am 17.06.2021 um 20:32 Uhr von Opahotte
Sie besucht gerade ein SBV Seminar
Erstellt am 17.06.2021 um 20:50 Uhr von Dummerhund
Dann ist der BR eh da raus weil der Anspruch sich aus § 179 Abs. 4 SGB IX. ergibt. Der Beschluss muss von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gefasst werden. Kurz gefasst die SBV ist ein eigenes Gremium.
Erstellt am 17.06.2021 um 20:52 Uhr von Dummerhund
Ihr hingegen solltet sehen das ihr einen neuen Stellvertreter wählt. Und wenn euch danach ist einen neuen BRV:
Erstellt am 17.06.2021 um 20:52 Uhr von opahotte
Kann der seine Vertretung abwählen lassen?
Erstellt am 17.06.2021 um 21:09 Uhr von opahotte
neue wahl ist ja nichr möglich, weil der 1.Vertreter ja noch auf dem Papier da ist. Nur eben nicht körperlich und einen neuen 2. oder 3. Vertreter geht erst im Oktober. Was passiert nun mit dem vermeinlichen Vertreter der momentan ja kein Mandat hat?
Erstellt am 17.06.2021 um 22:55 Uhr von Dummerhund
"neue wahl ist ja nichr möglich, weil der 1.Vertreter ja noch auf dem Papier da ist"
Ob der BRV nur auf dem Papier noch da ist oder aber aber selbst wenn er körperlich in der Sitzung ist. Steht auf der Tagesordnung Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden könnt ihr in Absetzen. Als nächsten Punkt Neuwahl des BRV, dann könnt ihr einen Neuen wählen. Auch einen Stellvertreter könnt ihr jederzeit neu wählen. Es gibt keinen Grund warum dies erst im Oktober passieren kann. Zumindest kann man aus deinem Post dazu nichts erkennen.
Ihr müsst nur sehen wie ihr das sauber hin bekommt, denn rechtlich gesehen ist der BRV oder Stellvertreter dafür zuständig eine Tagesordnung auf zu stellen. Ihr müsst euch nur einig sein was ihr wollt, da ihr ein Selbstzusammentrittsrecht habt.
Der vermeidliche Vertreter ist nicht mehr und nicht weniger wie du oder alle Anderen in eurem Gremium. Verhindert es das er sich automatisch als euer Chef aufspielt. Ein Betriebsratsgremium hat eh keinen Chef. Er ist nur das Sprachrohr von allen.
Erstellt am 18.06.2021 um 07:57 Uhr von opahotte
Es geht ja nicht um Netriebsrat sondern SBV. Was jetzt mit dem vermeintlich 3. Stellvertreter ist. Der ja nicht gewählt wurde, sondern nur 2.Wie gesagt SBV gibts. 1.Seellvertreter seit 3 Jahren krank. 2.Stellvertreter vom SBV hat die Firma verlassen. Da nur 2 Vertreter gewählt wurden, Rückt der 3. nicht automatisch nach. Dieser 3. hat aber jetzt schon Aufgaben vom SBV übernommen, weil der SBV im Urlaub war.
Erstellt am 18.06.2021 um 08:08 Uhr von UdoWoe
Hallo opahotte.
Normal ist doch, ein SBV und ein Stellvertreter. Wie kommst du dann auf einen 3 Stellvertreter?
Blöde Situation, wenn der SBV schon solange krank ist. Hat er den vor überhaupt wieder zu kommen? Wird er wieder kommen? Kann er die Arbeit auch aus der Krankheit machen? (Dies ist ja auch möglich)
Wenn ich das so mit meinen (kümmerlichen) Rechtskenntnisse abgleiche, dann habt ihr keinen SBV (Lasse mich sehr gerne eines besseren belehren).
Erstellt am 18.06.2021 um 08:49 Uhr von rtjum
der. 3. kann wenn er nicht gewählt ist zwar viel machen aber der AG muss nichts davon annehmen.
Das Seminar würde ich ihn als AG mal schön selber bezahlen lassen.
Naja gibt sicherliche auch sozialere Arbeitgeber die dann unbedingt eine SBV wollen und das durchgehen lassen
Erstellt am 18.06.2021 um 11:44 Uhr von Lawarna
Wie viel Stellvertreter gewählt werden legt die Wahlversammlung bzw. der Wahlvorstand (nach Erörterung mit der amtierenden SBV) fest.
Einen 3. Stellvertreter gibt es nicht wenn er nicht gewählt wurde. Das SGB IX sieht auch kein Nachrücken vor wie man es aus dem BetrVG kennt. Sollte dieser Kollege trotzdem Tätigkeiten der SBV während der Arbeitszeit erledigen und der AG möchte ihm was reindrücken, z.B. Arbeitszeitbetrug, kommt er damit durch.
Eine Nachwahl von Stellvertretern kann es nur geben, wenn keine Stellvertretung mehr vorhanden ist (§ 17 SchwbVWO)
Die SBV ist Amt (auch wenn sie krank ist) und zwar solange bis sie ihr Amt niederlegt oder bei der nächsten Wahl nicht mehr gewählt wird.
Erstellt am 18.06.2021 um 13:10 Uhr von Dummerhund
@ opahotte
OK, ich bin leider Fälschlicher Weise davon aus gegangen das du als BRM fragst und das SBV Person das Ruder im BR übernehmen wollte. Hier ist die Sachlage natürlich eine Andere.
Der 1. SBV bleibt somit im Amt, auch wenn er noch 10 Jahre krank ist.
Der 2. SBV hat den Betrieb verlassen. Demnach ist der SBV nicht mehr Geschäftsfähig. Der AG könnte hier aus Kulanz weiterhin auf Dinge die von der Schwerbehindertenvertretung kommen ein gehen; muß es aber nicht. Was das Seminar betrifft, so würde ich die Dinge einfach so laufen lassen wie es derzeit ist. Sollen die Beiden es unter sich ausmachen. Rechtlich gesehen könnte der AG sagen, nö zahl ich nicht.
Da der 2. Vorsitzende ja den Betrieb verlassen hat, ist eine Nachwahl möglich und für euch dringend erforderlich. Lese dazu mal folgenden Link:
https://www.reha-recht.de/fileadmin/user_upload/RehaRecht/Diskussionsforen/Forum_B/2017/B4-2017_Nachwahlen_bei_fehlenden_SBV_Stellvertretern.pdf
Hier würde ich auch nicht bis Oktober warten. Es gibt für mich auch keine ersichtlichen Gründe warum ihr so lange warten wollt.
Erstellt am 18.06.2021 um 15:26 Uhr von SBV Frank
Sachen gibt es! Hier sollte vielleicht dringend mal die Vertrauens Person auf ein Seminar gehen!! Nicht nur dass hier etwas gemacht wird, was rechtlich überhaupt nicht haltbar ist, hier wird auch noch eindeutig gegen Datenschutz verstoßen!