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Neuwahl BRV und Stellvertreter

P
Pfleger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zur Abwahl/Neuwahl BRV und Stellvertreter BRV.

Ist es notwendig, das die Abwahl BRV und Stellvertreter als TOP auf der Tagesordnung genannt wird oder reicht es aus das die Neuwahl des BRV und Stellvertreter als TOP auf der Tagesornung genannt ist.

Gruß Pfleger

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Community-Antworten (2)

WH
Wendel H

23.08.2007 um 11:14 Uhr

Kommt darauf an, ob der BRV durch Beschluss abgesetzt werden muss, oder ob er freiwillig zurücktritt

S
Sternburg

23.08.2007 um 11:17 Uhr

In letzter Zeit häufen sich hier die BRV-Ab- und Neuwahl-Anfragen... liegt das am Wetter? ;-)

Die Abberufung des BRV oder des Stellvertreters müssen explizit auf der TO stehen. Bei der Neuwahl darf der alte Vorsitzende/Stellvertreter nicht mehr im Amt sein.

Andererseits würde man einen Vorsitzenden wählen, während der andere noch im Amt ist - und wenn der nicht ordnungsgemäß abberufen wird oder freiwillig selbst zurücktritt, bleibt er dies bis zum Ende des Amtsperiode - das wäre paradox...

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