passives Stimmrecht Azubis
Hallo. Kann man Auzubildenden das passive Stimmrecht verweigern, z.B. wenn feststeht, dass Azubis nach Beendigung des Ausbildungsvertrages nicht übernommen werden. Alle Azubis sind über 18 Jahre und länger als 6 Monate im Unternehmen.
Community-Antworten (2)
08.04.2010 um 12:23 Uhr
Nein.
08.04.2010 um 12:26 Uhr
Jambo, was hältst Du eigentlich von Gesetzen???
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