Sind Ein-Euro-Jobber bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigte Arbeitnehmer und zählenn sie somit mit bei der Feststellung der Betriebsgröße?
Erstellt am 24.03.2010 um 18:30 Uhr von ridgeback Lommel, nein, lt § 16d SGB II stellen diese kein Arbeitsverhältnis i. S. des Arbeitsrechts dar.