Erstellt am 08.12.2005 um 13:10 Uhr von viktor
Das BetrVG spricht von Arbeitnehmern die wahlberechtigt sind. Es spielt dabei keine Rolle, welche Vertragsform besteht. Also zählen auch 400,- Euro Job-Menschen dazu. Der Begriff des Arbeitnehmers ist im § 5 BetrVG noch näher beschrieben. (siehe auch Kommentare zum BetrVG z.B. von Däubler oder Fitting)
Erstellt am 13.12.2005 um 21:47 Uhr von abc123
Betriebsrat gleich AN-Vertretung. Wie oft ist diese Person anwesend? Kann diese BR Aufgaben wirklich in der Arbeitszeit übernehmen und gerecht werden?
Das ist nicht böse gemeint aber eine 400 € Kraft hat meiner Meinung nicht das zeitliche Potential ....