Erstellt am 16.12.2013 um 18:46 Uhr von TimoSv
Aufstellen lassen mzss sich niemand.
Aber auf der wählerliste müssen ( meinermeinungnach) jeder stehen.
Auch jede aushilfe, die an dem Tag
Erstellt am 16.12.2013 um 18:59 Uhr von gironimo
>Die 400 €-Jobmitarbeiter wurden bisher von der Wahl ausgeschlossen<
wie das? Es sind doch Arbeitnehmer?
Wenn sich keine Kandidaten des Minderheitengeschlechts aufstellen lassen, ist es nun mal so. Die Wahl ist dann trotzdem gültig.
Erstellt am 16.12.2013 um 19:05 Uhr von Snooker
man folge hier § 7 BetrVG...
und ne Kurze Zusammenfassung derer. Hoffe habe keinen Vergessen.
Wer ist Arbeitnehmer?
Zu den „Arbeitnehmern" zählen auch einige Personengruppen, an die man unter Umständen nicht sofort denkt. Das sind z.B. Beamte, Soldaten oder Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die durch Abordnung, Überlassung oder Zuweisung in den Betrieb eines privatrechtlich organisierten Unternehmens eingegliedert sind. Außerdem gehören zu den Arbeitnehmern z.B. auch:
•Azubis (wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind)
•Heimarbeiter
•ABM-Kräfte
•Teilzeitmitarbeiter
•nebenberuflich Beschäftigte
•sog. Minijobber
•befristet eingestellte Arbeitnehmer (wenn sie am Wahltag noch beschäftigt sind),
•Aushilfskräfte
•Kranke
•Arbeitnehmer im Mutterschutz bzw. in der Erziehungszeit
Nicht wahlberechtigt sind dagegen z.B. der Arbeitgeber, leitende Angestellte und echte Selbständige.
Erstellt am 16.12.2013 um 19:39 Uhr von Hartmut
Hallo Borussia, ich wundere mich auch, die 400€ MA haben doch wohl alle Arbeitsverträge. Und die sollte der Arbeitgeber doch wohl kennen. Und wenn er sie kennt, wovon ich mal ausgehe, warum schließt er dann diese Arbeitnehmer aus? Hat er/sie das mal angesprochen??