Wahlvorstand NEU
Guten Morgen, ich habe da noch einmal eine Frage. Bisher hatten wir einen Betriebsrat mit 7 Mitglieder und weil mehrere Standorte auch einen GBR. Wir werden nun ab jetzt als eigene Einheit (unstrittig) mit 12 MA geführt und wählen damit 1 Betriebsobmann. Wer muss jetzt den Wahlvorstand bestellen, macht das der GBR? oder der alte Betriebsrat vom Standort? Vielen Dank für jede Hilfe Jacky
Community-Antworten (1)
22.03.2010 um 12:33 Uhr
Der alte BR hat den Wahlvorstand zu bestellen, muss aber nicht selbst den Wahlvorstand machen
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