Hallo, wir haben einen Einspruch gegen unsere Wählerliste. Ein Mitarbeiter, der körperlich in unserer Niederlassung tätig ist, aber in unsere Hauptzenrtale unterstellt ist. (steht nicht auf uneserer Wählerliste) Er möchte aber gern bei uns wählen.
Ist das möglich? Wir müssen ja jetzt einen Beschluss befassen. Auf welche Grundlagen können wir uns berufen?