Erstellt am 17.03.2010 um 21:37 Uhr von galaxy
@markus
BetrVG §§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Wie bei jeder Wahl kannst du dich auch der Stimme enthalten.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 17.03.2010 um 21:40 Uhr von DonJohnson
Wobei man da eigentlich noch genauer sein müßte ;-)
Erstellt am 17.03.2010 um 21:41 Uhr von DonJohnson
Oh, ich kann wieder antworten ;-)
Erstellt am 17.03.2010 um 21:47 Uhr von DonJohnson
Da ich wieder antworten darf:
Der WVV leitet die Wahl zum Wahlleiter der BRV und Stelli Wahl in der konstituierenden Sitzung des BR ein. Der Wahlleiter nimmt dann die Wahl vor...
Erstellt am 17.03.2010 um 22:00 Uhr von Lotte
Markus,
ergänzend zu den beiden vor mir:
Es gibt keine besonderen Wahlvorschriften. Die Wahl kann geheim oder offen stattfinden. Öffentlich kann sie nicht stattfinden, da die Sitzung an sich nicht öffentlich sein darf.
Erstellt am 18.03.2010 um 10:19 Uhr von Rattle
@Markus
sobald ein BR mitglied die geheime wahl beantragt muss geheim gewält werden (MR.Fitting).
mfg