betriebsratswahl.deSeminare

auszählung öffentlich

J
jörgi
Nov 2018 bearbeitet

sos frage wir haben heute BR wahl gehabt: in einer 1 Stunde soll die auszahlung beginnen der Wahlvorstand hat beschlossen das die auszahlung nicht öffentlich sein wird. ist das rechtens ? ich kenne es von Komunalwahlen das jede auszählung öffentlich ist. bitte hilft mir schnell

95906

Community-Antworten (6)

E
Erwin

17.03.2010 um 17:24 Uhr

NEIN!!!!

Nicht zulässig, Wahl anfechtbar und ggf. sogar Nichtig, da gegen Grundsätze der Wahl verstoßen wurde!

R
ridgeback

17.03.2010 um 17:25 Uhr

jörgi, Wahlvorstand hat beschlossen das die auszahlung nicht öffentlich sein wird. ist das rechtens ?

Nein und damit anfechtbar.

D
delagundula

17.03.2010 um 17:26 Uhr

Die Auszählung MUSS betriebsöffentlich sein.

D
delagundula

17.03.2010 um 17:31 Uhr

Und für deine Argumentation

§ 13 Wahlordnung = öffentliche Stimmauszählung

Viel Erfolg !

P
ParagrReiter

17.03.2010 um 17:44 Uhr

Sie muss öffentlich sein aber nur für die AN nicht für das Volk von der Strasse.Siehe auch WO. Ich hoffe euer WV meint nur den Unterschied.

N
nicoline

17.03.2010 um 18:06 Uhr

ParagrReiter, Sie muss öffentlich sein aber nur für die AN nicht für das Volk von der Strasse deswegen wurde schon auf die BETRIEBSÖFFENTLICHKEIT hingewiesen ;-))

Ihre Antwort