auszählung öffentlich
sos frage wir haben heute BR wahl gehabt: in einer 1 Stunde soll die auszahlung beginnen der Wahlvorstand hat beschlossen das die auszahlung nicht öffentlich sein wird. ist das rechtens ? ich kenne es von Komunalwahlen das jede auszählung öffentlich ist. bitte hilft mir schnell
Community-Antworten (6)
17.03.2010 um 17:24 Uhr
NEIN!!!!
Nicht zulässig, Wahl anfechtbar und ggf. sogar Nichtig, da gegen Grundsätze der Wahl verstoßen wurde!
17.03.2010 um 17:25 Uhr
jörgi, Wahlvorstand hat beschlossen das die auszahlung nicht öffentlich sein wird. ist das rechtens ?
Nein und damit anfechtbar.
17.03.2010 um 17:26 Uhr
Die Auszählung MUSS betriebsöffentlich sein.
17.03.2010 um 17:31 Uhr
Und für deine Argumentation
§ 13 Wahlordnung = öffentliche Stimmauszählung
Viel Erfolg !
17.03.2010 um 17:44 Uhr
Sie muss öffentlich sein aber nur für die AN nicht für das Volk von der Strasse.Siehe auch WO. Ich hoffe euer WV meint nur den Unterschied.
17.03.2010 um 18:06 Uhr
ParagrReiter, Sie muss öffentlich sein aber nur für die AN nicht für das Volk von der Strasse deswegen wurde schon auf die BETRIEBSÖFFENTLICHKEIT hingewiesen ;-))
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