BR-Größe freiwillig verkleinern möglich?
Hallo, so wie es bei uns derzeit aussieht, werden wir genau die Zahl der Bewerber bekommen, die lt. BetrVG vorgesehen sind (in unserem Fall 9). Wir möchten aber gerne für alle Fälle auch 2 Ersatzmitglieder haben. Können wir deswegen eine Verringerung auf 7 reguläre und 2 Ersatzmitlglieder bestimmen? Wenn ja, wer bestimmt/beschließt das (Wahlvorstand, derzeitiger BR, neuer BR, Geschäftsleitung)? DANKE schon jetzt für Eure Antworten!
Community-Antworten (4)
17.03.2010 um 12:34 Uhr
Das ist nicht zulässig.
Der WV könnte allenfalls (und falls das realistisch erscheint) prognostizieren, dass die regelmäßige Beschäftigtenzahl absehbar unter die nächste Staffelgrenze fällt, und dass dann aus diesem Grunde nur 7 BRM zu wählen seien.
17.03.2010 um 12:35 Uhr
@powergirl,
da gibt es nix zu bestimmen.
Das BetrVG sieht für eure Belegschaftsstärke 9 Betriebsräte vor und 9 haben sich zur Verfügung gestellt.
Euer Gremium wird 9 Mann/Frau stark sein und ihr werdet keine Ersatzmitglieder haben. Ist nicht gut!
Denn dann ist es (fast!) absehbar, dass bald Neuwahlen stattfinden müssten. Versucht noch 2, 3, oder 4 auf die Kandidatenliste zu bekommen!
Die einzige Alternative.....
Statt eurer 9 Kandidaten stellen sich nur 8 zur Verfügung. So hättet ihr die verkleinerte Form und 1 Ersatz!
§ 11 BetrVG
17.03.2010 um 12:36 Uhr
@w-j-l, grrrr..... 1 Minute.... ;-))
17.03.2010 um 12:40 Uhr
;-) ... und die flexiblere Antwort.
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