Erstellt am 17.03.2010 um 11:34 Uhr von derdermalwjlwar
Das ist nicht zulässig.
Der WV könnte allenfalls (und falls das realistisch erscheint) prognostizieren, dass die regelmäßige Beschäftigtenzahl absehbar unter die nächste Staffelgrenze fällt, und dass dann aus diesem Grunde nur 7 BRM zu wählen seien.
Erstellt am 17.03.2010 um 11:35 Uhr von MonaLisa
@powergirl,
da gibt es nix zu bestimmen.
Das BetrVG sieht für eure Belegschaftsstärke 9 Betriebsräte vor und 9 haben sich zur Verfügung gestellt.
Euer Gremium wird 9 Mann/Frau stark sein und ihr werdet keine Ersatzmitglieder haben. Ist nicht gut!
Denn dann ist es (fast!) absehbar, dass bald Neuwahlen stattfinden müssten. Versucht noch 2, 3, oder 4 auf die Kandidatenliste zu bekommen!
Die einzige Alternative.....
Statt eurer 9 Kandidaten stellen sich nur 8 zur Verfügung. So hättet ihr die verkleinerte Form und 1 Ersatz!
§ 11 BetrVG
Erstellt am 17.03.2010 um 11:36 Uhr von MonaLisa
@w-j-l,
grrrr..... 1 Minute.... ;-))
Erstellt am 17.03.2010 um 11:40 Uhr von derdermalwjlwar
;-)
... und die flexiblere Antwort.