Hallo,
so wie es bei uns derzeit aussieht, werden wir genau die Zahl der Bewerber bekommen, die lt. BetrVG vorgesehen sind (in unserem Fall 9). Wir möchten aber gerne für alle Fälle auch 2 Ersatzmitglieder haben. Können wir deswegen eine Verringerung auf 7 reguläre und 2 Ersatzmitlglieder bestimmen? Wenn ja, wer bestimmt/beschließt das (Wahlvorstand, derzeitiger BR, neuer BR, Geschäftsleitung)?
DANKE schon jetzt für Eure Antworten!