Wählerliste und Abmahnung
Kann sich ein Mitarbeiter auf die Wählerliste setzten lassen, der bereits mehrere Abmahnungen bekommen hat.
Community-Antworten (6)
15.03.2010 um 13:33 Uhr
Ja, warum denn nicht
15.03.2010 um 14:01 Uhr
Man kann sich grundsätzlich nicht auf die Wählerliste setzen lassen; als wahlberechtigter Mitarbeiter ist man drauf, es sei denn die Mitarbeiterdatenbank stimmt nicht.
Und wer sollte/darf/kann denn wissen, wie viele Abmahnungen ein MA hat? Hängt das am schwarzen Brett aus?
15.03.2010 um 14:11 Uhr
Hallo zusammen, ich muß mich korrigieren, ich meinte nicht die Wählerliste sondern kann sich ein Mitarbeiter vorschlagen lassen um in den BR gewählt zu werden?
15.03.2010 um 14:15 Uhr
@djserena
Das ist ja dasselbe. Auch dafür sind die beiden Antworten von rolfo und peters zutreffend.
Ja, er kann!
15.03.2010 um 14:39 Uhr
Allerdings muss sich auch ein BR oder BR-Kandidat an die Spielregeln im Unternehmen halten und auch seine vertraglichen Arbeitnehmerpflichten nachkommen. Er ist damit nicht grundsätzlich vor einer personenbedingten Kündigung geschützt.
16.03.2010 um 13:46 Uhr
Er kann sich sogar in den BR wählen lassen, wenn er gekündigt ist, und Kündigungschutzklage eingereicht.......also die Kündigung noch nicht durch ist.
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