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Wählerliste - rechtlich ok jemandem den Eintrag auf einer Wählerliste verweigern?

K
kammaro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute mich hat heute ein Kollege gefragt ob es rechtlich ok ist das man jemanden den Eintag auf einer Wählerliste verweigern kann. Diese Liste ist übrigens nicht vom Wahlvorstand, sondern eine Gegenliste.

Danke schon im Vorraus

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Community-Antworten (5)

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rolfo

12.03.2010 um 15:04 Uhr

Ja, der Listenführer muss nicht jeden auf seine Liste nehmen, der Kolllege kann ja eine eigene Liste machen. Aber, der Wahlvorstand macht schon gar keine Liste. Bist du im Wahlvorstand kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber nicht als Wahlvorstand

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delagundula

12.03.2010 um 15:15 Uhr

@rolfo Bist du im Wahlvorstand kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber nicht als Wahlvorstand

bitte um §§

Danke.

R
rolfo

12.03.2010 um 15:31 Uhr

Hier bedarf es keines §§, der Wahlvorstand hat neutral zu sein und das Mitglied des WV ist aber auch Arbeitnehmer und als solcher kann er natürlich eine eigen Liste einreichen. Der Begriff Gegenliste zur Liste des Wahlvorstand stört mich ganz gewaltig

N
nicoline

12.03.2010 um 15:43 Uhr

rolfo, Der Begriff Gegenliste zur Liste des Wahlvorstand stört mich ganz gewaltig Zu recht, ich glaube aber, dass es sich hier, wie so oft, um eine unkorrekte Wahrnehmung und Ausdrucksweise handelt!

R
rolfo

12.03.2010 um 16:19 Uhr

vermute ich zawr auch, aber sowas solls ja auch geben

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