In einer unserer Einrichtungen sind Menschen in einer BEZ-Maßnahme (in Berlin ÖBS) bzw. AGH-Entgelt beschäftigt. Unser Unternehmen ist dabei NICHT Träger der Maßnahme, sondern "lediglich" Einsatzstelle. D.h. die betreffenden Personen werden vom JobCenter zu einem Träger zugewiesen, erhalten dort einen Vertrag und werden dann in Vollzeit in unserer Einrichtung eingesetzt.
Nun meine Frage: Zählt diese Personengruppe mit zur Betriebsgröße und hat sie bei den anstehenden Betriebsratswahlen ein Wahlrecht? Gibt es diesbezogen einen Unterschied bei ÖBS und AGH-Entgelt?